Einsatz des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren in den Mitgliedstaaten

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Dieses EU-Förderprogramm zielt darauf ab, die Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten durch die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs nationaler Koordinierungszentren zu stärken. Es soll die nationale Cybersicherheitskapazität verbessern, die Zusammenarbeit fördern und die Einführung fortschrittlicher Cybersicherheitslösungen, insbesondere durch KMU, durch strategische Investitionen in ein robustes europäisches Cybersicherheitsökosystem erleichtern.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Zielfördereinrichtungen des Programms und erläutert die spezifischen Einheiten, die für eine Förderung in Frage kommen, die geografische Reichweite der Initiative und die übergeordneten Ziele, die im Bereich der Cybersicherheit erreicht werden sollen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zu den Arten von Projekten und Aktivitäten, die förderfähig sind, den spezifischen Sektoren, die vom Programm unterstützt werden, den zulässigen Kostenkategorien und den typischen Entwicklungsphasen der zur Förderung vorgesehenen Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms und erläutert die verfügbaren Formen der finanziellen Unterstützung, die Fördersummen pro Projekt und die voraussichtliche Dauer der geförderten Aktivitäten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt behandelt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bestimmungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Antragsprozesses und bei der Durchführung geförderter Projekte einhalten müssen. Er befasst sich mit administrativen, kollaborativen und budgetären Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch die wichtigsten Phasen des Antragsverfahrens, von den Einreichungsvoraussetzungen bis zur Bewertung und Auswahl der Vorschläge für eine Förderung.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsinstrumente und Politikbereiche, die das Förderprogramm 'Einsatz des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren in den Mitgliedstaaten' regeln, dessen Legitimität gewährleisten und einen Rahmen für seine Operationen bieten.

Ähnliche Programme

#Cybersicherheitsförderung#Nationale Koordinierungszentren#EU-Mitgliedstaaten#Programm Digitales Europa#Kapazitätsaufbau Cybersicherheit#Grenzüberschreitende Zusammenarbeit#KMU Cybersicherheitslösungen#Europäisches Cybersicherheits-Kompetenzzentrum#Cyberbedrohungen#Datensicherheit#Netzwerksicherheit#Cyberresilienz#Cybersicherheitsbildung#Cybersicherheitsvorfälle#Cyber-Bedrohungsanalyse#Vertrauen#Digitales Europa Zuschüsse

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

22.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.02.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Cybersicherheitsgemeinschaft, einschließlich Start-ups und KMU

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (ECCC)

Zusätzliche Partner:

Europäische Digitale Innovationszentren, Nationale Kontaktstellen (NKS), die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden

0 x 0
XS