Unterstützung bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit und nationalen Cybersicherheitsstrategien

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm zur Unterstützung der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit und nationalen Cybersicherheitsstrategien bietet Zuschüsse zur Stärkung der kollektiven Cybersicherheitsresilienz und der operativen Zusammenarbeit der EU. Es konzentriert sich auf Kapazitätsaufbau, die Umsetzung von EU-Cybersicherheitsgesetzen wie NIS2, den Cybersicherheitsgesetz und den Cyber Resilience Act. Das Programm richtet sich sowohl an öffentliche als auch an private Einrichtungen, einschließlich KMU, in den EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern.

Wer wird gefördert

Das Programm „Unterstützung bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit und nationalen Cybersicherheitsstrategien“ konzentriert sich auf die Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten in der gesamten EU. Es richtet sich primär an zuständige Behörden der Mitgliedstaaten, andere relevante Akteure im Rahmen der EU-Cybersicherheitsrichtlinien und die Industrie, mit besonderem Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der geografische Geltungsbereich umfasst alle EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder, um Vertrauen und eine effektive operative Zusammenarbeit auf paneuropäischer Ebene zu fördern.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte, die die Cybersicherheit in verschiedenen Sektoren stärken, indem sie sich auf die Implementierung und den Einsatz von Cybersicherheitslösungen, den Kapazitätsaufbau durch Schulung und Wissensaustausch sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz konzentrieren. Es zielt speziell auf Aktivitäten ab, die die Einhaltung der EU-Cybersicherheitsgesetzgebung sicherstellen und die Sicherheit digitaler Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Unterstützung bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit“ bietet Förderungen in Form von Zuschüssen, mit einem für diese spezifische Maßnahme im Jahr 2023 zugewiesenen Gesamtbudget von 30.000.000 €. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, den Einsatz und die Nutzung von Cybersicherheitsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Rechtsrahmen zu erleichtern.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller für das Programm „Unterstützung bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit“ müssen die im Aufrufdokument festgelegten Zulassungs-, Förderfähigkeits- und Finanzkapazitätsbedingungen einhalten. Obwohl länderübergreifende Konsortien für eine größere europäische Wirkung gefördert werden, sind sie nicht zwingend vorgeschrieben. Projekte unterliegen auch verschiedenen rechtlichen und finanziellen Bestimmungen und müssen bei ihrer Durchführung ethische Richtlinien und Informationsklassifizierung berücksichtigen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm „Unterstützung bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit“ ist eine einstufige Einreichung. Die Zeitpläne für Evaluierung und Fördervereinbarung sind indikativ und im Aufrufdokument beschrieben. Unterstützung ist über verschiedene Kanäle verfügbar, darunter ein spezieller IT-Helpdesk und ein Online-Handbuch.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Unterstützung bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit und nationalen Cybersicherheitsstrategien“ ist rechtlich durch mehrere wichtige EU-Verordnungen etabliert und geregelt. Diese grundlegenden Dokumente gewährleisten die Legitimität des Programms, legen seinen operativen Rahmen fest und definieren die Regeln für die Förderverwaltung.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

30,000,000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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