Verbesserung der ländlichen Zukunft durch bessere territoriale Governance und ländlich-urbane Synergien

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm, „Verbesserung der ländlichen Zukunft durch bessere territoriale Governance und ländlich-urbane Synergien“, zielt darauf ab, eine nachhaltige, ausgewogene, gerechte und inklusive Entwicklung in europäischen ländlichen, Küsten- und Stadtgebieten zu fördern. Es unterstützt innovative Projekte, die die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land sowie die territoriale Planung stärken, im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU. Die Initiative versucht, Herausforderungen durch innovative Lösungen und verbesserte Governance zu überwinden.

Wer wird durch das Programm zur Verbesserung der ländlichen Zukunft gefördert?

Das Programm „Verbesserung der ländlichen Zukunft“ richtet sich an ein breites Spektrum von Einrichtungen und Regionen in ganz Europa, wobei der Schwerpunkt auf Kooperationsprojekten liegt, die die territoriale Governance und die ländlich-urbanen Synergien verbessern. Sein übergeordnetes Ziel ist es, eine nachhaltige, ausgewogene und inklusive Entwicklung voranzutreiben, insbesondere in ländlichen, Küsten- und Stadtgemeinden.

Was wird zur Verbesserung der ländlichen Zukunft gefördert?

Diese Förderinitiative konzentriert sich auf die Unterstützung von Projekten, die innovative Lösungen und Strategien zur Verbesserung der ländlich-urbanen Verbindungen und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung umsetzen. Sie zielt auf spezifische Sektoren und Innovationsstufen ab, um eine praktische und wirkungsvolle Verwendung der Mittel sicherzustellen.

Art und Umfang der Finanzierung für ländlich-urbane Projekte

Das Programm „Verbesserung der ländlichen Zukunft“ bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse, mit einem erheblichen Budget zur Förderung innovativer ländlich-urbaner Initiativen. Obwohl spezifische Projektlaufzeiten nicht detailliert sind, sind das Förderinstrument und die Beträge klar definiert.

Bedingungen und Anforderungen für EU-Fördermittel im ländlichen Raum

Antragsteller des Programms „Verbesserung der ländlichen Zukunft“ müssen spezifische Bedingungen bezüglich Antragstellung, Konsortialbildung, Budgetverwaltung und anderer operativer Bestimmungen einhalten. Diese Anforderungen stellen die Übereinstimmung mit den EU-Politiken und eine effiziente Projektumsetzung sicher.

Antragsverfahren für Zuschüsse zur ländlich-urbanen Entwicklung

Das Antragsverfahren für das Programm „Verbesserung der ländlichen Zukunft“ folgt einem strukturierten Einreichungs- und Bewertungsablauf, der von der Europäischen Kommission und der Forschungsagentur verwaltet wird. Wichtige Zeitpläne und Bewertungskriterien sind festgelegt, um Antragsteller zu leiten.

Rechtsgrundlage des Programms zur Verbesserung der ländlichen Zukunft

Das Förderprogramm „Verbesserung der ländlichen Zukunft“ ist fest in etablierten rechtlichen Rahmenwerken der Europäischen Union verankert, die seine Legitimität, operativen Richtlinien und transparente Governance gewährleisten. Wichtige Rechtsakte und maßgebliche Vorschriften definieren sein Mandat und seine Umsetzung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.500.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

11.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und assoziierte Länder, einschließlich verschiedener europäischer Gebiete wie ländliche, Küsten- und Stadtgebiete, Berge, Wälder, Inselgruppen, dünn besiedelte Gebiete und die Arktis.

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Forschungsagentur (Research Executive Agency)

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