Europäische Infrastrukturen und ihre Autonomie vor systemischen Risiken geschützt
Das Programm "Europäische Infrastrukturen und ihre Autonomie vor systemischen Risiken geschützt", Teil von Horizont Europa, zielt darauf ab, die Resilienz und strategische Autonomie kritischer europäischer Infrastrukturen gegenüber sich entwickelnden Bedrohungen zu verbessern. Es begegnet systemischen Risiken durch Cyber- und physische Angriffe, hybride Bedrohungen, Naturkatastrophen und Pandemien, um die Funktionsfähigkeit vitaler gesellschaftlicher Funktionen zu gewährleisten.
Wer wird gefördert: Stärkung der Resilienz europäischer Infrastrukturen
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und dessen übergeordnete Ziele. Das Programm richtet sich an juristische Personen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, mit besonderem Schwerpunkt auf staatlichen Stellen, die für Sicherheit zuständig sind. Das primäre Ziel ist die Verbesserung der Resilienz und Autonomie kritischer europäischer Infrastrukturen gegenüber systemischen und hybriden Bedrohungen.
Was wird gefördert: Forschung & Innovation für Infrastruktursicherheit
Dieser Abschnitt skizziert die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die für eine Förderung infrage kommen, wobei der Fokus auf Forschungs- und Innovationsaktivitäten liegt, die darauf abzielen, die Sicherheit und Resilienz von Infrastrukturen zu verbessern. Das Programm unterstützt die Entwicklung neuer Technologien und Methoden zur Abwehr vielfältiger Bedrohungen und Schwachstellen in verschiedenen kritischen Sektoren.
Art und Umfang der Finanzierung für Infrastruktursicherheit
Dieser Abschnitt beschreibt die verfügbare finanzielle Unterstützung, einschließlich der Art des Instruments, des indikativen Budgets und der Projektlaufzeit. Das Programm stellt Zuschüsse zur Unterstützung von Innovationsmaßnahmen im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen bereit.
Bedingungen und Anforderungen für Infrastruktursicherheitsprojekte
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte, einschließlich Antragsbedingungen, Konsortialregeln und sonstiger Bestimmungen. Die Einhaltung spezifischer allgemeiner Anhänge und der Umgang mit sicherheitssensiblen Informationen sind entscheidend.
Antragsverfahren zur Sicherung europäischer Infrastrukturen
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über das Antragsverfahren, von der Einreichung über die Evaluierung bis zur Vergabe. Er hebt den strukturierten Ansatz und die den Antragstellern zur Verfügung stehenden Ressourcen hervor.
Rechtsgrundlage: Grundlagen des Infrastruktursicherheitsprogramms
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
20.000.000 (aufgeteilt zwischen HORIZON-CL3-2021-INFRA-01-01 und HORIZON-CL3-2021-INFRA-01-02)
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Finanztechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Kommission
Zusätzliche Partner:
CERIS (Nutzergemeinschaft für sichere, geschützte und resiliente Gesellschaften)
Website: