EU-LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021–2027)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das EU-LIFE Programm ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2021-2027. Es dient als Brücke zwischen Forschung und großmaßstäblicher Umsetzung, indem es innovative Projekte in den Bereichen Naturschutz, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Energiewende fördert.

Wer wird gefördert?

Das EU-LIFE Programm richtet sich an eine breite Palette öffentlicher und privater Einrichtungen, die Projekte im Bereich Umwelt- und Klimaschutz in der Europäischen Union und assoziierten Ländern durchführen möchten. Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigeren, klimaneutralen und energieeffizienten Wirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das LIFE-Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten und Aktivitäten, die auf den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Energiewende abzielen. Es gliedert sich in vier spezifische Teilprogramme und deckt Projekte von der Entwicklung innovativer Technologien bis zur Anwendung bewährter Verfahren ab. Die Fördermittel können auch für den Erwerb von Flächen unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

Art und Umfang der Finanzierung

Das LIFE-Programm bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektart und Teilprogramm, wobei bestimmte Bereiche höhere Kofinanzierungssätze erhalten können. Das Gesamtbudget für den Zeitraum 2021-2027 ist auf über 5,4 Milliarden Euro festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am LIFE-Programm sind spezifische Kriterien und Bedingungen zu erfüllen, die sich auf die Qualität des Vorhabens, die Anwendungsvorschriften und die Synergien mit anderen EU-Initiativen beziehen. Transparenz und die Einhaltung der Finanzierungsregeln sind von großer Bedeutung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das LIFE-Programm basiert auf jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt qualitätsorientiert, wobei auch geografische Abdeckung und Synergien berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage

Das LIFE-Programm ist durch eine spezifische EU-Verordnung für den Zeitraum von 2021 bis 2027 legitimiert. Diese Verordnung legt die Ziele, den Haushaltsplan und die Finanzierungsbestimmungen fest und wird durch weitere einschlägige EU-Vorschriften und Richtlinien ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten

Förderbudget

Förderbudget:

5,432,000,000 EUR für den Zeitraum 2021-2027

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (alle Mitgliedstaaten), Europäischer Wirtschaftsraum, Beitritts- und Kandidatenländer, Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Länder, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur sind (sofern entsprechende Vereinbarungen bestehen)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Union

Verwaltet von:

Kommission

Zusätzliche Partner:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Beratungsstelle in Deutschland)

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