Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben
Das Programm „Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben“ zielt darauf ab, die Seeverkehrsinfrastruktur im TEN-T-Netz zu modernisieren. Diese Initiative richtet sich speziell an Projekte, die durch den Aufbau oder Ausbau grenzüberschreitender Kurzstreckenseeverbindungen Verkehrsstaus mindern und die Umweltauswirkungen des Verkehrs reduzieren. Es ist eine Schlüsselkomponente des Rahmens der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für den Verkehr und fördert nachhaltige und multimodale Mobilität in der gesamten EU.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die förderfähigen Einrichtungen und den geografischen Geltungsbereich des Programms Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben sowie dessen Hauptziele. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die im Seeverkehr in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung strategischer Infrastrukturen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben förderfähig sind, einschließlich spezifischer förderfähiger und ausgeschlossener Kosten sowie der typischen Entwicklungsphase der unterstützten Initiativen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Details des Programms Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben, einschließlich der angebotenen Art der finanziellen Unterstützung, der Förderquoten und der Bedingungen bezüglich der Projektdauer.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt enthält die kritischen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben einhalten müssen. Er behandelt Antragsbedingungen, Kooperationsrichtlinien, Budgetbestimmungen und andere wichtige Bestimmungen zur Gewährleistung der Compliance und des Projekterfolgs.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für das Programm Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben, einschließlich Einreichungsdetails, Evaluierungsverfahren und den Zeitplan für die Ergebnisse.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm Europäischer Seeraum / Kurzstreckenseeverkehr – Bauvorhaben autorisieren und regeln, um seine Legitimität zu gewährleisten und seinen operativen Rahmen zu leiten.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
50 % Kofinanzierungsquote
Förderbudget:
160.000.000 € für 2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
CINEA
Website: