Netzwerkpartnerschaft
Der Aufruf zur Netzwerkpartnerschaft im Rahmen des Wissensnetzwerks des Katastrophenschutzverfahrens der Union zielt darauf ab, die kollektiven Anstrengungen im Zivil- und Katastrophenschutz zu verbessern. Er fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch durch die Einrichtung multinationaler und multidisziplinärer thematischer Gemeinschaften und unterstützt direkt die Entwicklung und Operationalisierung der Governance-Struktur des Wissensnetzwerks.
Wer wird gefördert: Förderfähige Einrichtungen und Programmziele
Das Programm Netzwerkpartnerschaft unterstützt multinationale und multidisziplinäre Konsortien, die sich der Stärkung des Wissensnetzwerks des Katastrophenschutzverfahrens der Union widmen. Es konzentriert sich auf die Verbesserung von Fachwissen, Fähigkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zivil- und Katastrophenschutz in den EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Ländern.
Was wird gefördert: Projektumfang und Themenbereiche
Dieses Programm finanziert spezifisch Projekte, die darauf abzielen, thematische Gemeinschaften und Kompetenzzentren innerhalb des Wissensnetzwerks des Katastrophenschutzverfahrens der Union aufzubauen und zu konsolidieren. Diese Initiativen werden sich auf die Bewältigung verschiedener Gefahren und die Verbesserung der Vorsorge- und Reaktionsfähigkeiten konzentrieren.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Übersicht
Das Programm Netzwerkpartnerschaft bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, genauer gesagt UCPM-Projektzuschüssen. Das für den Aufruf 2021 zugewiesene Budget betrug 1.000.000 €.
Bedingungen und Anforderungen: Zulässigkeit und operationale Regeln
Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzieller und operativer Kapazität sowie Ausschlusskriterien einhalten, wie im umfassenden Aufrufdokument detailliert beschrieben. Die Zusammenarbeit in multinationalen und multidisziplinären Konsortien ist eine Schlüsselanforderung.
Antragsverfahren: Prozess und Auswahl
Das Antragsverfahren für den Aufruf zur Netzwerkpartnerschaft umfasste die Prüfung des umfassenden Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und der Antragsmuster vor der elektronischen Einreichung. Die Bewertungs- und Auswahlverfahren waren in den offiziellen Programmdokumenten klar definiert.
Rechtsgrundlage: Gründungsdokumente und Verordnungen
Das Programm Netzwerkpartnerschaft ist grundlegend im rechtlichen Rahmen der Gesetzgebung zum Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) verankert, autorisiert durch EU-Richtlinien und geregelt durch eine Reihe umfassender Verordnungen und Politiken, um dessen ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
Gesamtbudget: 1.000.000 € für den Aufruf 2021.
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten und am UCPM teilnehmende Staaten)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Akteure und Institutionen des Zivil- und Katastrophenschutzes
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Umsetzung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Kommission
Website: