Netzwerkpartnerschaft

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Der Aufruf zur Netzwerkpartnerschaft im Rahmen des Wissensnetzwerks des Katastrophenschutzverfahrens der Union zielt darauf ab, die kollektiven Anstrengungen im Zivil- und Katastrophenschutz zu verbessern. Er fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch durch die Einrichtung multinationaler und multidisziplinärer thematischer Gemeinschaften und unterstützt direkt die Entwicklung und Operationalisierung der Governance-Struktur des Wissensnetzwerks.

Wer wird gefördert: Förderfähige Einrichtungen und Programmziele

Das Programm Netzwerkpartnerschaft unterstützt multinationale und multidisziplinäre Konsortien, die sich der Stärkung des Wissensnetzwerks des Katastrophenschutzverfahrens der Union widmen. Es konzentriert sich auf die Verbesserung von Fachwissen, Fähigkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zivil- und Katastrophenschutz in den EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Ländern.

Was wird gefördert: Projektumfang und Themenbereiche

Dieses Programm finanziert spezifisch Projekte, die darauf abzielen, thematische Gemeinschaften und Kompetenzzentren innerhalb des Wissensnetzwerks des Katastrophenschutzverfahrens der Union aufzubauen und zu konsolidieren. Diese Initiativen werden sich auf die Bewältigung verschiedener Gefahren und die Verbesserung der Vorsorge- und Reaktionsfähigkeiten konzentrieren.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Übersicht

Das Programm Netzwerkpartnerschaft bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, genauer gesagt UCPM-Projektzuschüssen. Das für den Aufruf 2021 zugewiesene Budget betrug 1.000.000 €.

Bedingungen und Anforderungen: Zulässigkeit und operationale Regeln

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich Zulässigkeit, Förderfähigkeit, finanzieller und operativer Kapazität sowie Ausschlusskriterien einhalten, wie im umfassenden Aufrufdokument detailliert beschrieben. Die Zusammenarbeit in multinationalen und multidisziplinären Konsortien ist eine Schlüsselanforderung.

Antragsverfahren: Prozess und Auswahl

Das Antragsverfahren für den Aufruf zur Netzwerkpartnerschaft umfasste die Prüfung des umfassenden Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und der Antragsmuster vor der elektronischen Einreichung. Die Bewertungs- und Auswahlverfahren waren in den offiziellen Programmdokumenten klar definiert.

Rechtsgrundlage: Gründungsdokumente und Verordnungen

Das Programm Netzwerkpartnerschaft ist grundlegend im rechtlichen Rahmen der Gesetzgebung zum Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) verankert, autorisiert durch EU-Richtlinien und geregelt durch eine Reihe umfassender Verordnungen und Politiken, um dessen ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 1.000.000 € für den Aufruf 2021.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten und am UCPM teilnehmende Staaten)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Akteure und Institutionen des Zivil- und Katastrophenschutzes

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Umsetzung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Kommission

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