EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG)
Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen (RL-SPOG) fördert die Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler in Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen. Es bietet Schulträgern und weiteren Einrichtungen finanzielle Unterstützung für die Produktlieferung, Logistik und begleitende pädagogische Maßnahmen, um gesunde Essgewohnheiten bei Kindern zu etablieren.
Wer wird gefördert
Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen richtet sich an Schulträger sowie öffentliche oder private Einrichtungen, die die Verteilung von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler in Thüringer Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen planen und durchführen. Ziel ist es, gesunde Essgewohnheiten bei Kindern nachhaltig zu fördern und den Verzehr landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu steigern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Abgabe von frischem Obst und Gemüse an Schulkinder sowie begleitende pädagogische Maßnahmen. Es deckt dabei auch Logistik, Verteilung und Öffentlichkeitsarbeit ab, während Säfte nicht förderfähig sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art der Erzeugnisse und der Art der Maßnahme richtet. Es gibt spezifische Förderbeträge pro Portion sowie prozentuale Förderungen und Festbeträge für pädagogische und flankierende Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, administrative und operative Bedingungen erfüllen. Dies beinhaltet die Zulassung vor Programmteilnahme, den Abschluss schriftlicher Lieferverträge und die Sicherstellung einer regelmäßigen Belieferung sowie die Durchführung begleitender pädagogischer Maßnahmen. Es ist kein Rechtsanspruch auf Förderung gegeben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm umfasst ein Zulassungsverfahren sowie separate Bewilligungsverfahren für die Produktlieferung und die pädagogischen Maßnahmen. Es gibt feste Fristen für die Einreichung der Anträge und spezifische Anforderungen an die Antragsinhalte.
Rechtsgrundlage
Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen basiert auf einer spezifischen Landesrichtlinie, die wiederum auf mehreren EU-Verordnungen und einem Bundesgesetz zur Durchführung des EU-Schulprogramms fußt. Diese umfassenden Rechtsgrundlagen regeln die Finanzierung, Verwaltung, Kontrolle und Zielsetzung des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
0,34 €/Portion (konventionell), 0,39 €/Portion (Bio), bis zu 750 € für pädagogische Maßnahmen (Vollfinanzierung), bis zu 70% für weitere Maßnahmen
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Schulkinder
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Thüringen, Europäische Union
Verwaltet von:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Zusätzliche Partner:
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV), Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport