Europäische Jugend gemeinsam

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Europäische Jugend gemeinsam“ im Rahmen von Erasmus+ fördert transnationale Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen, um die europäische Identität zu stärken, die demokratische Teilhabe zu fördern und aktuelle Herausforderungen wie die Erholung nach der Pandemie, digitale Kompetenzen und nachhaltiges Leben anzugehen. Diese Initiative unterstützt Kooperationsprojekte, die die europäische Dimension von Jugendaktivitäten stärken.

Wer wird gefördert: Förderfähige Antragsteller und Ziele

Das Programm „Europäische Jugend gemeinsam“ zielt darauf ab, junge Menschen in ganz Europa zu stärken, indem es Projekte fördert, die Zusammenarbeit, demokratische Teilhabe und europäische Werte unterstützen. Es richtet sich an ein breites Spektrum von Organisationen, die sich der Jugendentwicklung und dem gesellschaftlichen Engagement widmen.

Was wird gefördert: Projektumfang und Schwerpunktbereiche

Dieses Programm stellt Mittel für Projekte bereit, die wichtige gesellschaftliche Herausforderungen durch das Engagement junger Menschen angehen, wobei der Schwerpunkt auf Aktivitäten liegt, die Bildung, soziale Inklusion, digitale Fähigkeiten und Umweltbewusstsein im europäischen Kontext verbessern. Unterstützte Initiativen umfassen typischerweise verschiedene Entwicklungsphasen, von der Konzeptumsetzung bis hin zu umfassenden Sensibilisierungskampagnen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms „Europäische Jugend gemeinsam“ erfolgt durch Zuschüsse, insbesondere als Pauschalbeträge. Das Gesamtbudget für diese Ausschreibung war beträchtlich und unterstützte mehrere transnationale Projekte, die darauf abzielen, die Ziele des Programms zu erreichen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen für die Einreichung von Vorschlägen und die Verwaltung der gewährten Zuschüsse einhalten. Diese Bedingungen, einschließlich der Förderfähigkeit, der Bewertungskriterien und der Anforderung transnationaler Partnerschaften, sind hauptsächlich in den offiziellen Aufforderungsdokumenten und Programmleitfäden detailliert.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Europäische Jugend gemeinsam“ war ein einstufiges Einreichungsverfahren mit klaren Fristen und einem definierten Zeitplan für die Bewertung und Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung. Antragsteller mussten spezifische Vorlagen verwenden und sich auf offizielle Leitfäden beziehen.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Europäische Jugend gemeinsam“ operiert unter einem robusten Rechtsrahmen, der hauptsächlich im Erasmus+ Programmleitfaden verankert ist. Diese Rechtsgrundlage gewährleistet seine Legitimität und leitet seine Umsetzung im Einklang mit umfassenderen EU-Jugendstrategien und -politiken.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Nicht pro Projekt festgelegt. Das gesamte verfügbare Budget für die Ausschreibung betrug 8.000.000 €.

Förderbudget

Förderbudget:

8.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

22.03.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europa, mit förderfähigen Ländern, wie im Erasmus+ Programmleitfaden 2022 aufgeführt. Das Programm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen in europäischen Ländern, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten und anderer assoziierter Partnerländer, zu fördern.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Junge Menschen, Jugendorganisationen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

EACEA

Zusätzliche Partner:

Partnerorganisationen können NGOs, Bildungseinrichtungen (Universitäten, Berufsbildungszentren, Gymnasien), Behörden (Gemeinden, Regionalregierungen), Forschungsinstitute, Sozialunternehmen, Technologieunternehmen und Sportverbände umfassen.

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