Europäische Jugend Gemeinsam (Klein)

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Aktion „Europäische Jugend gemeinsam (Klein)“ im Rahmen des Erasmus+-Programms zielt darauf ab, grenzüberschreitende Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen auf lokaler Ebene zu fördern. Sie ermutigt neue Bewerbungen von Organisationen, die auf europäischer Ebene noch nicht etabliert sind, und unterstützt Aktivitäten, die eine europäische Dimension integrieren und mit der EU-Jugendpolitik übereinstimmen. Die Initiative soll Jugendorganisationen auf EU-Ebene mit lokalen Basis-NGOs verbinden, um die Zusammenarbeit und den Austausch zu fördern und so zur EU-Jugendstrategie 2019–2027 beizutragen sowie Herausforderungen wie die sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19 anzugehen.

Wer wird gefördert

Die Aktion „Europäische Jugend gemeinsam (Klein)“ soll eine Vielzahl von Organisationen und Einzelpersonen unterstützen, die sich hauptsächlich auf Jugendbeteiligung und -entwicklung in den Erasmus+-Programmländern konzentrieren. Das Programm betont die Erweiterung der Teilnahme, insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen, und die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert grenzüberschreitende Projekte, die Jugendorganisationen verbinden und junge Menschen in die EU-Politik, aktive Bürgerschaft und die Bewältigung aktueller Herausforderungen einbeziehen. Die unterstützten Aktivitäten erstrecken sich über verschiedene Entwicklungsphasen, von der anfänglichen Projektkonzeption bis zur Wirkungsbewertung, mit einem klaren Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit, Inklusion und digitale Integration.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „Europäische Jugend gemeinsam (Klein)“ bietet Zuschüsse auf der Grundlage eines Pauschalbetragsmodells, die bis zu 80 % der geschätzten förderfähigen Projektkosten abdecken, mit einem maximalen Zuschussbetrag von 150.000 Euro pro Projekt über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Konsortiumsbildung, der Budgetverwaltung und der Einhaltung horizontaler Prinzipien wie ökologischer Nachhaltigkeit, Inklusion und digitaler Integration einhalten. Diese Bestimmungen gewährleisten die Projektqualität, ethisches Verhalten und die Ausrichtung an den breiteren Zielen der EU-Jugendpolitik.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Europäische Jugend gemeinsam (Klein)“ umfasst die Erstellung eines detaillierten Vorschlags, die Einhaltung eines spezifischen Zeitplans für Einreichung und Bewertung sowie das Verständnis der Kriterien, nach denen Projekte ausgewählt werden. Antragsteller können bis Dezember 2021 mit einer Mitteilung der Bewertungsergebnisse rechnen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Europäische Jugend gemeinsam (Klein)“ ist rechtlich in wichtigen Dokumenten der Europäischen Union verankert und geregelt, um sicherzustellen, dass sein Rahmen und seine Betriebsrichtlinien klar definiert und zugänglich sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

3.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Erasmus+-Programmländer

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Jugendorganisationen, Jugendliche, unterrepräsentierte Jugendgruppen (gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte Jugendliche)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

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