Europäische Jugend gemeinsam (Klein)

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm Europäische Jugend gemeinsam (Klein), Teil von Erasmus+, zielt darauf ab, die transnationale Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen zu fördern. Es unterstützt Initiativen, die es jungen Menschen in ganz Europa ermöglichen, gemeinsame Projekte zu entwickeln, Austausch zu organisieren und Schulungen zu fördern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der europäischen Dimension von Jugendaktivitäten, der Förderung einer nachhaltigen Zukunft und der Bewältigung von Herausforderungen nach der COVID-19-Pandemie.

Wer wird durch Europäische Jugend gemeinsam (Klein) Förderungen unterstützt?

Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeine Förderberechtigung, legt die Zielgruppen, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele fest. Er erläutert die Merkmale der beabsichtigten Begünstigten und die strategischen Ziele, die das Programm erreichen will.

Was wird durch Europäische Jugend gemeinsam (Klein) Förderungen finanziert?

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms Europäische Jugend gemeinsam (Klein) förderfähig sind. Er skizziert die spezifischen Schwerpunkte und die typischen Entwicklungsstufen der unterstützten Projekte.

Art und Umfang der Förderungen Europäische Jugend gemeinsam (Klein)

Dieser Abschnitt enthält Informationen zur finanziellen Unterstützung, die über das Programm Europäische Jugend gemeinsam (Klein) verfügbar ist, einschließlich der Art des Finanzierungsinstruments und des insgesamt zugewiesenen Budgets für diese spezifische Ausschreibung. Details zu spezifischen Förderbeträgen pro Projekt oder Projektdauer sind im Quelldokument nicht enthalten.

Bedingungen und Anforderungen für Projekte der Europäischen Jugend gemeinsam (Klein)

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm Europäische Jugend gemeinsam (Klein) einhalten müssen. Er umfasst Antragsbedingungen, Kooperationsanforderungen und andere relevante Bestimmungen.

Antragsverfahren für Förderungen der Europäischen Jugend gemeinsam (Klein)

Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für das Programm Europäische Jugend gemeinsam (Klein), von der Einreichung über die Bewertung bis zur Förderzusage. Er gibt einen Überblick über die Verfahrensschritte und wichtige Zeitpläne.

Rechtsgrundlage für Förderungen der Europäischen Jugend gemeinsam (Klein)

Dieser Abschnitt skizziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm Europäische Jugend gemeinsam (Klein) begründen und regeln. Diese Dokumente legen das Mandat des Programms fest und definieren seinen operativen Rahmen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

8.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere Länder, wie im Erasmus+ Programmleitfaden 2022 festgelegt. Beispiele für Länder, aus denen Organisationen teilgenommen haben, sind: Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Deutschland, Griechenland, Italien, Kenia, Litauen, Moldawien, Norwegen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowenien, Somalia, Südsudan, Spanien, Schweden, Türkei, Ukraine.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sozialunternehmen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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