Gründungsstipendium SH
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Absolventinnen und Absolventen sowie Studierende von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen bei der Gründung innovativer, technologie- oder wissensorientierter Unternehmen. Es bietet finanzielle Absicherung und professionelle Begleitung in der Pre-Seed-Phase, um den Transfer von Wissen in die Wirtschaft zu fördern.
Wer wird gefördert
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, Studierende sowie in Ausnahmefällen Personen mit qualifizierter Berufsausbildung, die ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen möchten. Ziel ist es, den Transfer von Technologie und Wissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu fördern und innovative, technologie- oder wissensorientierte Geschäftsideen in der Pre-Seed-Phase zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt innovative und vorzugsweise technologie- oder wissensorientierte Geschäftsideen mit erkennbarem Marktvolumen. Die Förderung deckt vor allem die persönliche Absicherung in der Pre-Seed-Phase ab, ermöglicht aber auch kleinere projektbezogene Ausgaben. Es werden Projekte in der experimentellen Entwicklung sowie der Erstellung von Machbarkeitsstudien oder Businessplänen gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein wird als monatlicher Zuschuss gewährt, um Gründende in der frühen Phase finanziell abzusichern. Die Förderdauer beträgt in der Regel acht Monate, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in begründeten Ausnahmefällen. Zusätzlich zur monatlichen Unterstützung können kleinere Beträge für Gründungs- oder entwicklungsbezogene Kosten beantragt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Qualifikation der Antragstellenden über die Art der Geschäftsidee bis hin zur notwendigen Zusammenarbeit mit Partnern reichen. Wichtige Auflagen betreffen die Widmung der Zeit für die Gründung, die Unternehmensgründung innerhalb einer bestimmten Frist sowie die Erstellung von Abschlussberichten und Businessplänen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein ist jederzeit während der Programmlaufzeit möglich und beinhaltet eine Vorauswahl durch die WTSH sowie eine Präsentation vor einer Auswahlkommission. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Gewährung des Stipendiums durch einen Stipendiumsvertrag.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis für das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein bildet der Handlungsleitfaden vom 1. April 2021. Dieses Dokument definiert den Gegenstand der Maßnahme, die Antragsteller und -voraussetzungen sowie die Mitwirkung von Partnern und das Verfahren der Stipendienvergabe.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.750,00 € pro Monat (Absolventen), 800,00 € pro Monat (Studierende) + bis zu 200,00 € für steuerliche/rechtliche Kosten + bis zu 5.000,00 € für Sach-/Investitionsmittel
Offen bis:
31.12.2021
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Zusätzliche Partner:
Hochschulen (Partner des Gründungsstipendiums), wissenschaftliche Einrichtungen (Partner des Gründungsstipendiums), Investitionsbank Schleswig-Holstein (Auswahlkommission), MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (Auswahlkommission), in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen (Auswahlkommission), Mentoren