Fachkurse (ESF Plus 2021–2027)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Fachkurse" in Baden-Württemberg fördert überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es zielt darauf ab, die berufliche Anpassungsfortbildung zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit von Erwerbstätigen, insbesondere aus KMU, sowie von Personen ab 55 Jahren und ohne Berufsabschluss, zu sichern und zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Fachkurse“ richtet sich an öffentliche und private Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg, die überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten. Die Förderung kommt indirekt den Teilnehmenden zugute, darunter Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger sowie Personen ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss, deren Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. Unternehmenssitz in Baden-Württemberg liegt.

Was wird gefördert

Gefördert werden überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Dies umfasst Präsenz-, digitale und Blended-Learning-Formate mit realen Dozenten. Ausgeschlossen sind unter anderem einzelbetriebliche Kurse, Studiengänge und Kurse zur persönlichen Arbeitstechnik oder allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Zielgruppe zwischen 30% und 70% der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren, wobei ein Höchstbetrag von 250.000 Euro pro Bewilligung und eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro gelten. Die Kursdauer ist auf mindestens 8 und höchstens 160 Unterrichtseinheiten begrenzt, und ein Fachkurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende Bildungseinrichtungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine dreijährige Marktpräsenz und technische Infrastruktur für das Zuschuss-Management. Die Förderung wird auf Basis des Unionsrechts und nationalen Rechts gewährt, wobei keine explizite De-minimis-Regelung genannt wird, aber Mehrfachförderungen aus EU-Mitteln ausgeschlossen sind. Spezifische Anforderungen bestehen auch hinsichtlich der Kursgebühr, der Dokumentation und Publizität der Förderung sowie der Einhaltung von Querschnittszielen wie Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und transnationaler Zusammenarbeit.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Fachkursförderung wird von der L-Bank abgewickelt und erfolgt digital über das ZuMa-Portal. Anträge müssen rechtzeitig vor Kursbeginn eingereicht werden, wobei Jahrestranchen vom 1. September bis 31. August des Folgejahres empfohlen werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Der Verwendungsnachweis erfolgt ebenfalls digital über das ZuMa-Portal, wobei Zwischen- und Schlussverwendungsnachweise einzureichen sind.

Rechtliche Grundlagen

Die Förderung der Fachkurse basiert auf der Richtlinie des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ sowie dem zugehörigen Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Förderziele fest, die eng mit den übergeordneten Zielen des ESF Plus-Programms und den EU-Vorschriften verknüpft sind. Die Texte sind online verfügbar.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

Voraussichtlich 35.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Unternehmer und Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger, Teilnehmende ab 55 Jahren, Teilnehmende ohne Berufsabschluss

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Verwaltet von:

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner:

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus), Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) - Monitoring

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