Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung. Ziel ist die Überführung altlastverdächtiger, versiegelter oder mindergenutzter Flächen in ökologisch wertvolle Areale. Förderfähig sind Untersuchungs-, Planungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Umweltgefahren.
Wer wird gefördert
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) richtet sich an öffentliche Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein. Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung, um ökologisch wertvolle Flächen zu schaffen und Umweltgefahren zu beseitigen. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der biologischen Vielfalt und des Klimaschutzes in urbanen Räumen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, insbesondere die Vorbereitung zur Überführung altlastverdächtiger, versiegelter oder mindergenutzter Flächen in ökologisch wertvolle Areale. Dies umfasst auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung oder Reduzierung von Umweltgefahren in Boden und Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen dabei mindestens 200.000 Euro erreichen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten strenge Bedingungen, darunter die Beachtung der Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW 2021). Das Vorhaben muss zur ökologischen Aufwertung und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie des Klimaanpassung/-schutzes beitragen und die Schadstoffbelastung senken. Zusätzlich sind detaillierte Gutachten und Konzepte vorzulegen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Anträge können durchgängig gestellt werden, wobei die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem MEKUN auch Förderaufrufe zu Stichtagen durchführen kann. Die Bewertung der Förderwürdigkeit basiert auf spezifischen fachlichen Auswahlkriterien.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung" und ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Es unterliegt zudem verschiedenen landes- und EU-rechtlichen Bestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Website: