Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung. Ziel ist die Überführung altlastverdächtiger, versiegelter oder mindergenutzter Flächen in ökologisch wertvolle Areale. Förderfähig sind Untersuchungs-, Planungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Umweltgefahren.

Wer wird gefördert

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) richtet sich an öffentliche Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein. Ziel ist die Förderung von Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung, um ökologisch wertvolle Flächen zu schaffen und Umweltgefahren zu beseitigen. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der biologischen Vielfalt und des Klimaschutzes in urbanen Räumen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, insbesondere die Vorbereitung zur Überführung altlastverdächtiger, versiegelter oder mindergenutzter Flächen in ökologisch wertvolle Areale. Dies umfasst auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung oder Reduzierung von Umweltgefahren in Boden und Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen dabei mindestens 200.000 Euro erreichen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten strenge Bedingungen, darunter die Beachtung der Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW 2021). Das Vorhaben muss zur ökologischen Aufwertung und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie des Klimaanpassung/-schutzes beitragen und die Schadstoffbelastung senken. Zusätzlich sind detaillierte Gutachten und Konzepte vorzulegen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Anträge können durchgängig gestellt werden, wobei die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem MEKUN auch Förderaufrufe zu Stichtagen durchführen kann. Die Bewertung der Förderwürdigkeit basiert auf spezifischen fachlichen Auswahlkriterien.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung" und ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Es unterliegt zudem verschiedenen landes- und EU-rechtlichen Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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