Förderung der kulturellen Bildung (FRL Kulturelle Bildung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Bildung, insbesondere an Musik- und Jugendkunstschulen sowie bei landesweit bedeutsamen Projekten. Ziel ist die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Kunst und Kultur sowie die Entwicklung ihrer künstlerischen und sozialen Kompetenzen durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an juristische Personen im Freistaat Sachsen, die im Bereich der kulturellen Bildung aktiv sind, darunter kommunale und gemeinnützige private Träger von Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturräume. Die Förderung zielt darauf ab, die kulturelle Teilhabe und Kompetenzentwicklung von Kindern und Jugendlichen im gesamten Freistaat Sachsen zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung, darunter Fachunterricht, Talentförderung und die Entwicklung von pädagogischen Konzepten. Es werden personal-, sach- und honorarbezogene Ausgaben gefördert, die primär auf die Stärkung künstlerischer und kultureller Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen abzielen, von der Heranführung an die Kunst bis hin zu modellhaften Projekten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss und variiert in der Höhe je nach Art der Maßnahme und Antragstellerkategorie. Es gibt sowohl Festbetrags- als auch Anteilsfinanzierungen, wobei Fördersätze von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben üblich sind und für Aufbauphasen auch höher sein können.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen juristische Personen mit Sitz in Sachsen sein und spezifische Qualitätskriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf pädagogische Konzepte, qualifiziertes Personal und Angebotsumfang. Die Maßnahmen müssen überwiegend Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ansprechen, und die Einhaltung der De-minimis-Verordnung ist zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist je nach Förderbereich unterschiedlich, mit spezifischen Fristen und Bewilligungsstellen. Anträge sind schriftlich einzureichen und erfordern detaillierte Projektbeschreibungen, Finanzierungspläne und gegebenenfalls Nachweise der Gemeinnützigkeit oder Einvernehmen mit anderen Behörden.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung der kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung) vom 19. Juli 2022, zuletzt geändert am 10. Juni 2023. Ergänzend gelten allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen und die EU-De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert je nach Maßnahme. Bis zu 35.000 € pro Jugendkunstschule pro Schuljahr; mindestens 5.000 € für Maßnahmen von landesweiter Bedeutung; variierende Festbeträge und Pauschalen für Musikschulen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025, 31.08.2025, 15.10.2025, 30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Kulturelle Bildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Kinder und Jugendliche

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Evaluierung, Umsetzung, Planung, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Verwaltet von:

Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Zusätzliche Partner:

Landesamt für Schule und Bildung, Kulturräume

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