Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert mit diesem Programm strukturelle und personelle Maßnahmen für kulturelle Einrichtungen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz. Ziel ist die nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisation und Personalstruktur, einschließlich notwendiger Investitionen. Das Programm bietet Zuschüsse, um die Zukunftsfähigkeit sächsischer Kultureinrichtungen zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Träger kultureller Einrichtungen sowie wirtschaftlich Verpflichtete im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung dieser Kultureinrichtungen durch Strukturmaßnahmen zu unterstützen und ihre Aufgabenwahrnehmung, Organisations- und Personalstruktur zukunftsfähig zu gestalten.

Was wird gefördert

Gefördert werden Strukturmaßnahmen in kulturellen Einrichtungen, einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen und notwendiger Investitionen. Die Projekte müssen auf eine nachhaltige Veränderung abzielen und einen zusätzlichen Charakter zum Regelbetrieb der antragstellenden Einrichtung aufweisen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 EUR erreichen müssen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung der Eigenbeteiligung des Antragstellers, der Sitzgemeinde und des Kulturraums. Das Vorhaben muss zusätzlich sein und darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein.

Antragsverfahren

Der Antrag ist jährlich bis zum 15. August für das Folgejahr schriftlich an den zuständigen Kulturraum zu richten, der ihn prüft und priorisiert an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus weiterleitet. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Zuwendungen für Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz. Es unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Sachsens sowie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.08.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freistaat Sachsen

Verwaltet von:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Abteilung Kunst

Zusätzliche Partner:

Kulturraum

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