Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)
Der Freistaat Sachsen fördert mit diesem Programm strukturelle und personelle Maßnahmen für kulturelle Einrichtungen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz. Ziel ist die nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisation und Personalstruktur, einschließlich notwendiger Investitionen. Das Programm bietet Zuschüsse, um die Zukunftsfähigkeit sächsischer Kultureinrichtungen zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Träger kultureller Einrichtungen sowie wirtschaftlich Verpflichtete im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung dieser Kultureinrichtungen durch Strukturmaßnahmen zu unterstützen und ihre Aufgabenwahrnehmung, Organisations- und Personalstruktur zukunftsfähig zu gestalten.
Was wird gefördert
Gefördert werden Strukturmaßnahmen in kulturellen Einrichtungen, einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen und notwendiger Investitionen. Die Projekte müssen auf eine nachhaltige Veränderung abzielen und einen zusätzlichen Charakter zum Regelbetrieb der antragstellenden Einrichtung aufweisen.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 EUR erreichen müssen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Sicherstellung der Eigenbeteiligung des Antragstellers, der Sitzgemeinde und des Kulturraums. Das Vorhaben muss zusätzlich sein und darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein.
Antragsverfahren
Der Antrag ist jährlich bis zum 15. August für das Folgejahr schriftlich an den zuständigen Kulturraum zu richten, der ihn prüft und priorisiert an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus weiterleitet. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Zuwendungen für Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz. Es unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Sachsens sowie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
15.08.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Sachsen
Verwaltet von:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Abteilung Kunst
Zusätzliche Partner:
Kulturraum