Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Sportakademien, zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen innerhalb des bundesweiten Leistungssportfördersystems. Ziel ist die Sicherstellung einer erfolgreichen Vertretung Deutschlands bei internationalen Sportwettbewerben, insbesondere Olympischen und Paralympischen Spielen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des BMI richtet sich an Träger von Sportakademien, zentralen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie an Bundessportfachverbände, die zur Optimierung des Leistungssportsystems und zur Sicherung der internationalen Repräsentanz Deutschlands beitragen. Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung von Leistungssportlerinnen und -sportlern von der Nachwuchs- bis zur Weltspitze zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm des BMI unterstützt zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im Leistungssport, die maßgeblich zur Entwicklung deutscher Spitzensportler und zur internationalen Konkurrenzfähigkeit beitragen. Dies umfasst Aus- und Fortbildung, sportwissenschaftliche Forschung, Sportgeräteentwicklung sowie internationale sportpolitische Zusammenarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung, primär als Teil- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung ist variabel und hängt von der Art der Maßnahme sowie der Bedeutung für den Leistungssport ab, wobei bis zu 60% der Ausgaben gefördert werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung von Zuwendungen ist an die Erfüllung der Voraussetzungen der Rahmenrichtlinien des Leistungssportprogramms gebunden. Dies beinhaltet die regelmäßige Evaluierung der geförderten Einrichtungen. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind einzuhalten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Sportförderung des BMI erfolgt in der Regel über das Bundesverwaltungsamt, das auch die Bewilligung, Auszahlung und Erfolgskontrolle übernimmt. Die sportpolitische Entscheidung und die Prüfung des Bundesinteresses liegen beim BMI.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm wird durch die "Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)" vom 10. Oktober 2005 legitimiert. Es basiert zudem auf dem Leistungssportprogramm und den Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab, bis zu 60% der Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben für Trainerakademie

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verwaltet von:

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Zusätzliche Partner:

Deutscher Sportbund

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