Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Sportakademien, zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen innerhalb des bundesweiten Leistungssportfördersystems. Ziel ist die Sicherstellung einer erfolgreichen Vertretung Deutschlands bei internationalen Sportwettbewerben, insbesondere Olympischen und Paralympischen Spielen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des BMI richtet sich an Träger von Sportakademien, zentralen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie an Bundessportfachverbände, die zur Optimierung des Leistungssportsystems und zur Sicherung der internationalen Repräsentanz Deutschlands beitragen. Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung von Leistungssportlerinnen und -sportlern von der Nachwuchs- bis zur Weltspitze zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm des BMI unterstützt zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im Leistungssport, die maßgeblich zur Entwicklung deutscher Spitzensportler und zur internationalen Konkurrenzfähigkeit beitragen. Dies umfasst Aus- und Fortbildung, sportwissenschaftliche Forschung, Sportgeräteentwicklung sowie internationale sportpolitische Zusammenarbeit.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung, primär als Teil- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung ist variabel und hängt von der Art der Maßnahme sowie der Bedeutung für den Leistungssport ab, wobei bis zu 60% der Ausgaben gefördert werden können.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen ist an die Erfüllung der Voraussetzungen der Rahmenrichtlinien des Leistungssportprogramms gebunden. Dies beinhaltet die regelmäßige Evaluierung der geförderten Einrichtungen. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind einzuhalten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Sportförderung des BMI erfolgt in der Regel über das Bundesverwaltungsamt, das auch die Bewilligung, Auszahlung und Erfolgskontrolle übernimmt. Die sportpolitische Entscheidung und die Prüfung des Bundesinteresses liegen beim BMI.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm wird durch die "Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)" vom 10. Oktober 2005 legitimiert. Es basiert zudem auf dem Leistungssportprogramm und den Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab, bis zu 60% der Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben für Trainerakademie
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Verwaltet von:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Zusätzliche Partner:
Deutscher Sportbund
Website: