Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Stützpunktsystem für den Spitzensport. Träger von Stützpunkteinrichtungen können Zuschüsse zu Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben sowie für Betreuungsangebote erhalten. Dieses Programm unterstützt die Entwicklung deutscher Spitzenathleten und sichert die erfolgreiche Vertretung bei internationalen Wettkämpfen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an Träger von Stützpunkteinrichtungen im Bereich des Spitzensports in ganz Deutschland. Ziel ist es, die Entwicklung deutscher Spitzenathletinnen und -athleten zu optimieren und deren erfolgreiche Vertretung bei internationalen Wettkämpfen sicherzustellen.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Ausgaben, die den Betrieb und die Weiterentwicklung des Stützpunktsystems im Spitzensport sichern. Dazu gehören Personal- und Sachkosten, Betreuungsleistungen und bestimmte Investitionen, die das tägliche Training und die Infrastruktur der Athleten unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm vergibt Zuschüsse in Form einer Projektförderung, die als nichtrückzahlbare Teilfinanzierung gewährt wird. Die genaue Förderhöhe ist maßnahmenabhängig, wobei für die Trainermischfinanzierung ein Höchstbetrag festgelegt ist. Die Förderbeträge werden typischerweise in vierjährigen Zyklen festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die sich auf die Struktur und Leistungsfähigkeit der Stützpunkteinrichtungen beziehen. Allgemeine Verwaltungsbestimmungen und eine regelmäßige Evaluierung des Systems sind ebenfalls integraler Bestandteil des Programms.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden, welches die Anträge an das Bundesministerium des Innern weiterleitet. Das Bundesministerium trifft die grundsätzliche sportpolitische Entscheidung und überträgt das weitere Bewilligungsverfahren an das Bundesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums des Innern, die wiederum auf umfassenderen gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen aufbauen. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 30.000 € für Trainermischfinanzierung, ansonsten abhängig von Maßnahme und Bedarfsberechnung.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Verwaltet von:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Website: