E-Sport-Förderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert mit der E-Sport-Förderrichtlinie die Entwicklung landesweiter E-Sport-Angebote in Verbindung mit digitaler Kompetenz. Der Zuschuss richtet sich an Kommunen, Jugendhilfeträger sowie Sport- und E-Sportvereine, um Infrastruktur, Ausstattung und präventive Informationsveranstaltungen zu unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, die Integration von E-Sport in den Breitensport zu stärken und Medienkompetenz sowie Sucht- und Gewaltprävention zu fördern.

Wer wird gefördert

Die E-Sport-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein richtet sich an eine breite Palette von Akteuren innerhalb des Bundeslandes. Ziel ist es, die Entwicklung eines landesweiten E-Sport-Angebots in Verbindung mit digitaler Kompetenz zu unterstützen. Antragsberechtigt sind insbesondere kommunale Einrichtungen, Träger der Jugendhilfe sowie Sport- und E-Sportvereine und -verbände, die ihre Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen. Das Programm zielt darauf ab, sowohl technische Infrastrukturen als auch präventive Bildungsmaßnahmen zu stärken und dabei interkommunale oder regionale Zusammenarbeit vorrangig zu berücksichtigen.

Was wird gefördert

Die E-Sport-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein unterstützt verschiedene Maßnahmen und Projekte, die zur Entwicklung und Stärkung des E-Sport-Angebots und digitaler Kompetenz im Land beitragen. Gefördert werden Investitionen in die technische Infrastruktur und die Ausstattung von E-Sport-Räumen sowie Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen unterstützt, die sich mit Themen wie Medienkompetenz und Sucht- sowie Gewaltprävention im digitalen Raum befassen. Projekte mit vorrangig kommerziellen Ansätzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung an, deren Höhe und Anteil an den zuwendungsfähigen Kosten je nach Art der Maßnahme variieren. Die finanzielle Unterstützung reicht von bis zu 90 Prozent für technische Infrastruktur bis zu festen Beträgen für Informationsveranstaltungen. Dabei sind Bagatellgrenzen zu beachten und ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent ist erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung von Förderprojekten im Rahmen der E-Sport-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die vollständige Projektplanung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die explizite Einbeziehung von Präventionsmaßnahmen gegen Online-Sucht und sexualisierte Gewalt. Nachhaltigkeitsaspekte sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt, da die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die E-Sport-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein ist schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zu richten. Es gab spezifische Stichtage für die Einreichung der Anträge, die für die Jahre 2023 und 2024 bereits verstrichen sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsbehörde, basierend auf der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Rechtsgrundlage

Die E-Sport-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein basiert auf spezifischen rechtlichen Grundlagen, die ihre Existenz und Durchführung legitimieren. Sie regelt die Förderung des E-Sports als Teil der Vereins- und Verbandsentwicklung im Land und unterliegt den Bestimmungen des Landeshaushaltsrechts sowie des Landesverwaltungsgesetzes. Die Richtlinie wurde vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bekannt gemacht und war bis Ende 2024 befristet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000,00 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltet von:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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