Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kreise und kreisfreie Städte finanziell beim flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen. Es ermöglicht den Einsatz von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren, die den Ausbau von Glasfasernetzen durch Koordination und Genehmigungsunterstützung vorantreiben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und trägt maßgeblich zur digitalen Infrastruktur in der Region bei.

Wer wird gefördert?

Das Programm zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze, insbesondere Glasfasernetze, durch gezielte personelle Unterstützung voranzutreiben.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt den Einsatz von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren, die maßgeblich zur Planung und Umsetzung des flächendeckenden Ausbaus gigabitfähiger Netze beitragen. Dies umfasst Personal- und Fremdleistungen für spezifische Aufgaben im Bereich der digitalen Infrastruktur.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Förderprogramm bietet eine nicht rückzahlbare Zuwendung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt und für einen festgelegten Zeitraum vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich auf die Aufgaben der Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren sowie auf die Verwendung der Fördermittel beziehen.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bewilligung und Abwicklung der Zuwendung unterliegt den einschlägigen Verwaltungsvorschriften.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen und weiteren relevanten Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetzen, die die Bereitstellung und Verwaltung der Zuwendungen regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

210.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung

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