Ausbau von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert Kommunen beim Ausbau von nachhaltigen Gigabitnetzen in „grauen Flecken“, Gebieten mit unzureichender Breitbandversorgung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der die Kofinanzierung zu bestehenden Bundesförderungen ermöglicht. Ziel ist die Verbesserung der Breitbandversorgung und Digitalisierung in Niedersachsen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung

Das Förderprogramm richtet sich primär an niedersächsische Kommunen, die als Erstempfänger der Fördermittel fungieren. Diese Kommunen geben die Mittel an privatwirtschaftliche Betreiber von Breitbandinfrastrukturen weiter, um den Ausbau von hochleistungsfähigen Gigabitnetzen in Gebieten mit unzureichender Versorgung zu unterstützen. Ziel ist es, die Breitbandversorgung in Niedersachsen signifikant zu verbessern.

Was wird gefördert: Projekte und Kosten

Das Förderprogramm unterstützt gezielt Maßnahmen zum Ausbau von Gigabitnetzen durch die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken bei privatwirtschaftlichen Betreibern oder die Realisierung von Betreibermodellen. Dabei werden Investitionsfördermaßnahmen unterstützt, während Planungs-, Beratungs- und Finanzierungsaufwendungen von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei eine Bagatellgrenze von mindestens 100.000 Euro pro Vorhaben gilt. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an die Kofinanzierung einer bestehenden Bundesförderung gebunden und erfordert die Einhaltung spezifischer Vorschriften, insbesondere die Auswahl des Letztempfängers durch ein transparentes Verfahren. Zudem gelten umfassende Überwachungs- und Berichtspflichten, die sich aus nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen ergeben.

Antragsverfahren

Der Antrag ist bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Das Verfahren erfordert die Vorlage des Bundesförderantrags, des Bundesbewilligungsbescheids sowie der georeferenzierten Ausbauplanung. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Ausbau von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI)“ wird durch eine Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung legitimiert und basiert auf der Landeshaushaltsordnung sowie ergänzenden Bundesrichtlinien für den Gigabitausbau. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die ordnungsgemäße Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 100.000 € pro Vorhaben.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen, Gigabitbüro des Bundes, Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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