Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung
Die Richtlinie Berufliche Bildung des Freistaats Sachsen bietet umfassende Unterstützung zur Sicherung und Entwicklung von Fachkräften. Sie fördert verschiedene Aspekte der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung sowie individuelle Weiterbildung und Modernisierung von Bildungsinfrastruktur. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität und Verfügbarkeit beruflicher Bildung in Sachsen nachhaltig zu stärken.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich der beruflichen Bildung in Sachsen. Dazu gehören Unternehmen, Handwerks- und Industriekammern, Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie natürliche Personen, die ihre berufliche Qualifikation im Freistaat Sachsen verbessern möchten.
Was wird gefördert
Die Richtlinie umfasst verschiedene Förderbereiche zur Stärkung der beruflichen Bildung in Sachsen, darunter Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk, überbetriebliche Ausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft, den Meisterbonus, die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie die berufliche Weiterbildung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen mit unterschiedlichen Festbeträgen oder Fördersätzen, abhängig vom spezifischen Förderbereich, und orientiert sich an verschiedenen Berechnungsgrundlagen wie Teilnehmerwochen, Durchschnittskostensätzen oder Pauschalen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung von Zuwendungen unterliegt spezifischen rechtlichen und administrativen Voraussetzungen, darunter der Sitz im Freistaat Sachsen, die Anerkennung der Ausbildung und die Einhaltung beihilferechtlicher Regelungen wie der De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt überwiegend über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB), wobei für bestimmte Förderbereiche die zuständigen Kammern eine zentrale Rolle bei der Prüfung und Bündelung der Anträge spielen. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Basis des Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung des Freistaats Sachsen bildet die rechtliche Basis für die verschiedenen Fördermaßnahmen. Sie integriert Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung sowie spezifische EU-Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Variiert je nach Förderbereich; bis zu 4.500 € für individuelle berufliche Weiterbildung
Einsendeschluss:
Variiert je nach Förderbereich; für Verbundausbildung 31.01. jährlich.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Evaluierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Planung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Landesdirektion Sachsen
Zusätzliche Partner:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, sächsische Handwerkskammern, sächsische Industrie- und Handelskammern