Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Richtlinie Berufliche Bildung des Freistaats Sachsen bietet umfassende Unterstützung zur Sicherung und Entwicklung von Fachkräften. Sie fördert verschiedene Aspekte der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung sowie individuelle Weiterbildung und Modernisierung von Bildungsinfrastruktur. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität und Verfügbarkeit beruflicher Bildung in Sachsen nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich der beruflichen Bildung in Sachsen. Dazu gehören Unternehmen, Handwerks- und Industriekammern, Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie natürliche Personen, die ihre berufliche Qualifikation im Freistaat Sachsen verbessern möchten.

Was wird gefördert

Die Richtlinie umfasst verschiedene Förderbereiche zur Stärkung der beruflichen Bildung in Sachsen, darunter Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk, überbetriebliche Ausbildung in Land-, Forst- und Hauswirtschaft, den Meisterbonus, die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie die berufliche Weiterbildung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen mit unterschiedlichen Festbeträgen oder Fördersätzen, abhängig vom spezifischen Förderbereich, und orientiert sich an verschiedenen Berechnungsgrundlagen wie Teilnehmerwochen, Durchschnittskostensätzen oder Pauschalen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Bewilligung von Zuwendungen unterliegt spezifischen rechtlichen und administrativen Voraussetzungen, darunter der Sitz im Freistaat Sachsen, die Anerkennung der Ausbildung und die Einhaltung beihilferechtlicher Regelungen wie der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt überwiegend über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB), wobei für bestimmte Förderbereiche die zuständigen Kammern eine zentrale Rolle bei der Prüfung und Bündelung der Anträge spielen. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Basis des Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung des Freistaats Sachsen bildet die rechtliche Basis für die verschiedenen Fördermaßnahmen. Sie integriert Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung sowie spezifische EU-Beihilferegelungen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert je nach Förderbereich; bis zu 4.500 € für individuelle berufliche Weiterbildung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

Variiert je nach Förderbereich; für Verbundausbildung 31.01. jährlich.

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Aus- & Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Evaluierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Planung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Landesdirektion Sachsen

Zusätzliche Partner:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, sächsische Handwerkskammern, sächsische Industrie- und Handelskammern

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