Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die digitale Ausstattung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren. Es ermöglicht die Beschaffung und Modernisierung digitaler Ausstattungen sowie damit verbundener Investitionen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem hohen Fördersatz, um die Digitalisierung der Fort- und Weiterbildung schnell voranzutreiben und kleine sowie mittlere Unternehmen zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren bundesweit zu verbessern. Es richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie an Fach- und Landesinnungsverbände, die im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig sind. Das übergeordnete Ziel ist die Modernisierung und Beschleunigung der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft, insbesondere zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen durch zeitgemäße Bildungsangebote.

Was wird gefördert

Das Programm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Investitionen in digitale Ausstattungen und damit verbundene Infrastrukturmaßnahmen. Es werden spezifische Geräte und Einrichtungen gefördert, die in einer offiziellen Ausstattungsliste aufgeführt sind und überwiegend der Fort- und Weiterbildung dienen. Die geförderten Projekte sollen die digitale Infrastruktur der Bildungsstätten auf den neuesten Stand bringen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt. Die Antragsteller müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent leisten. Die Mindestgesamtausgaben für digitale Ausstattungen betragen 30.000 Euro, und die Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihrer Bewilligungsreife.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören ein erforderlicher Eigenanteil, Mindestausgaben und die Sicherstellung einer überwiegenden Nutzung der geförderten Ausstattung für Fort- und Weiterbildungszwecke. Auch die Auslastung der Bildungsstätte sowie Mitteilungs- und Nachweispflichten sind zu beachten, um die zweckgerechte Verwendung der Mittel sicherzustellen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig und erfordert eine schriftliche Einreichung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nach einer ersten Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit wird ein Gutachter zur Bewertung des Bedarfs und der Kosten eingesetzt. Die Bewilligung erfolgt nach dem Prinzip der Bewilligungsreife, wodurch eine zügige Bearbeitung gewährleistet wird.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Bekanntmachung zur Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren, die im Kontext der 'Digitalen Strategie 2025' des BMWK steht. Diese Bekanntmachung ergänzt und erweitert die bestehenden 'Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten' und wird durch weitere haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen gestützt. Ziel ist die strategische Unterstützung der Digitalisierung in Deutschland durch verbesserte Bildungsangebote.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

bundesweit

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zusätzliche Partner:

Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (Entwicklung Ausstattungsliste)

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