Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes
Der Freistaat Sachsen bietet gemeinnützigen Tierschutzvereinen eine gezielte Förderung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Heim- und Nutztieren. Das Programm unterstützt sowohl investive Maßnahmen in Tierheimen als auch laufende Kosten für Pflege, Versorgung und tierärztliche Betreuung, einschließlich der Kastration von Katzen. Es zielt darauf ab, den Tierschutz in Sachsen nachhaltig zu stärken und die Versorgung hilfsbedürftiger Tiere zu gewährleisten.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Heimtieren und in Einzelfällen auch Nutztieren durch gezielte Maßnahmen zur Aufnahme, Unterbringung und Pflege.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes, sowohl investive Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur von Tierheimen als auch sonstige Maßnahmen, die den täglichen Betrieb und die Pflege von Tieren betreffen. Von der Schaffung neuer Tierplätze bis hin zur Kastration von Katzen werden verschiedene Aspekte des Tierschutzes abgedeckt.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse in Form einer Projektförderung gewährt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme, wobei investive Maßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken können und sonstige Maßnahmen gestaffelte Fördersätze aufweisen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche, administrative und operationale Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die ausschließliche Durchführung der Maßnahmen in Sachsen, die Eignung der Investitionen zur Verbesserung des Tierschutzes und die Einhaltung einschlägiger Tierschutzgesetze. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung, da die Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der Landesdirektion Sachsen erfolgt.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die schriftliche Einreichung spezifischer Formulare bei der Landesdirektion Sachsen. Es gibt unterschiedliche Antragsfristen für investive und sonstige Maßnahmen, und die Bewilligung erfolgt im Ermessen der Behörde.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes (FRL Tierschutz) vom 14. Juli 2022. Ergänzend dazu gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen sowie einschlägige Tierschutzgesetze und -verordnungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (investive Maßnahmen und spezifische Sachausgaben); 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal- und Betriebsausgaben), maximal 5.800 € pro Verein und Jahr.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Tierschutzvereine, Heimtiere, Nutztiere
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Landesdirektion Sachsen
Website: