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Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Dieses Förderprogramm des Bundes unterstützt Unternehmen in privater Rechtsform beim Neu- und Ausbau sowie Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Ziel ist es, Gütertransporte verstärkt auf Schiene und Wasserstraße zu verlagern, um die Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, um einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und Effizienz im Güterverkehr zu leisten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Voraussetzungen

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen in privater Rechtsform, die Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) tätigen möchten. Ziel ist die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße, um nationale und europäische Umwelt- und Klimaziele zu unterstützen. Die Förderung ist bundesweit in Deutschland verfügbar und an spezifische wirtschaftliche, rechtliche und technische Bedingungen geknüpft, um den volkswirtschaftlichen Nutzen und den diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Investitionen

Das Programm unterstützt Investitionen in den Neu- und Ausbau sowie den Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, die den Transport von Gütern zwischen Schiene, Wasserstraße und Straße ermöglichen. Dazu gehören Infrastrukturmaßnahmen, Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekte sowie spezifische Ausgaben für Grundstücke, Hochbauten und Umschlageinrichtungen. Ausgeschlossen sind Kosten, die als Vorsteuer abziehbar sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung. Es können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden, wobei eine Kumulierung mit anderen Förderungen die maximale Förderquote von 80 Prozent nicht überschreiten darf. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit, des diskriminierungsfreien Zugangs und der Auswirkungen auf den Wettbewerb. Antragsteller müssen die Maßnahme vor Beginn der Bewilligung einreichen und die Gesamtfinanzierung nachweisen. Zudem sind Sicherheitsleistungen und regelmäßige Berichterstattung während des Betriebs erforderlich, um die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherzustellen.

Antragsverfahren und Auswahlprozess

Der Antragsprozess umfasst die schriftliche Einreichung bei den zuständigen Bewilligungsbehörden (Eisenbahn-Bundesamt oder Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) und gliedert sich in eine Standortklärung und einen anschließenden Förderantrag. Die Behörden prüfen die Anträge umfassend und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei eine zügige Bearbeitung und die Unterstützung der Antragsteller zugesichert sind.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs“ vom 23. November 2022. Die rechtliche Grundlage umfasst zudem Vorgaben aus der Bundeshaushaltsordnung und allgemeine Verwaltungsvorschriften. Die beihilferechtliche Konformität wird durch Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährleistet.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von: Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Website: Eisenbahn-Bundesamt