Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze – Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei Vorhaben in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz. Ziel ist die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung und Altlastensanierung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Bedeutung und dem Risiko des Vorhabens sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers richtet.
Wer wird gefördert?
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft und zum Bodenschutz. Die Förderung zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz zu steigern, Abfall zu vermeiden und umweltgefährdende Altlasten zu sanieren, um einen Beitrag zum Umweltschutz im Land zu leisten.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine breite Palette an Maßnahmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz, von Konzeptentwicklung über spezifische Untersuchungen bis hin zur Altlastensanierung. Es werden sowohl die damit verbundenen Kosten als auch die verschiedenen Projektphasen unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe ist variabel und orientiert sich an der Bedeutung des Vorhabens, dem eingegangenen Risiko, dem öffentlichen Interesse sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die von der Planung über die Durchführung bis zur Abrechnung der Maßnahmen reichen. Dies umfasst die Einhaltung rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Vorgaben sowie spezifische Regelungen bei der Mittelweiterleitung und der Kostenabrechnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes in Rheinland-Pfalz ist strukturiert und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD). Die Bewilligungsbehörde, das zuständige Ministerium, entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz, die durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze untermauert wird. Diese Rechtsgrundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Zusätzliche Partner:
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Ministerium der Finanzen, Landesrechnungshof