Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und kommunale Einrichtungen bei der Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie bei weiteren Bodenschutzmaßnahmen. Ziel ist es, Umwelt- und Gesundheitsgefahren zu minimieren, den Flächenverbrauch zu reduzieren und das Bodenbewusstsein zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, um wichtige Projekte im Umwelt- und Ressourcenschutz zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Kommunen, kommunale Verbände und bestimmte juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie kommunale Eigenbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt Vorhaben zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Altlasten.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes und der Altlastensanierung, von der Erfassung und Gefahrenermittlung bis hin zu konkreten Sanierungs- und Schutzmaßnahmen. Auch die Vorbereitung von Flächenreaktivierungen und Untersuchungen zur Verbesserung des Bodenbewusstseins sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Projekte, wobei ein Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt wird. Die Höhe des Zuschusses ist an eine Mindestgrenze gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung von Fördermaßnahmen sind spezifische Voraussetzungen und Regeln zu beachten, die von der Art der Maßnahme abhängen und die Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen sicherstellen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und digital bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einer landesweiten Rangfolge, die von mehreren beteiligten Behörden abgestimmt wird.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch verschiedene bundes- und landesrechtliche sowie europäische Vorschriften ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zusätzliche Partner:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), Geologischer Dienst NRW

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