Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und kommunale Einrichtungen bei der Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie bei weiteren Bodenschutzmaßnahmen. Ziel ist es, Umwelt- und Gesundheitsgefahren zu minimieren, den Flächenverbrauch zu reduzieren und das Bodenbewusstsein zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, um wichtige Projekte im Umwelt- und Ressourcenschutz zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Kommunen, kommunale Verbände und bestimmte juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie kommunale Eigenbetriebe in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt Vorhaben zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Altlasten.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes und der Altlastensanierung, von der Erfassung und Gefahrenermittlung bis hin zu konkreten Sanierungs- und Schutzmaßnahmen. Auch die Vorbereitung von Flächenreaktivierungen und Untersuchungen zur Verbesserung des Bodenbewusstseins sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Projekte, wobei ein Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt wird. Die Höhe des Zuschusses ist an eine Mindestgrenze gebunden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von Fördermaßnahmen sind spezifische Voraussetzungen und Regeln zu beachten, die von der Art der Maßnahme abhängen und die Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen sicherstellen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und digital bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einer landesweiten Rangfolge, die von mehreren beteiligten Behörden abgestimmt wird.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch verschiedene bundes- und landesrechtliche sowie europäische Vorschriften ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zusätzliche Partner:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), Geologischer Dienst NRW