Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Krankenhausträger bei der Wiederbeschaffung medizinisch-technischer Geräte und damit verbundener baulicher Maßnahmen. Ziel ist die Stärkung des Gesundheitswesens und der Pandemie-Resilienz im Land. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist unabhängig von der Pauschalförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Wer wird gefördert: Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt

Diese Förderung richtet sich an Krankenhausträger im Land Sachsen-Anhalt, die Investitionen in medizinisch-technische Geräte sowie damit verbundene bauliche Maßnahmen planen. Ziel ist die Stärkung des Gesundheitswesens und der Pandemie-Resilienz durch notwendige Investitionen.

Was wird gefördert: Medizintechnik und Baumaßnahmen

Die Förderung unterstützt Investitionen in die Wiederbeschaffung spezifischer medizinisch-technischer Geräte sowie notwendige bauliche Anpassungen, die direkt im Zusammenhang mit diesen Gerätebeschaffungen stehen. Die geförderten Anlagegüter müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten und verschlissen sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Höhe der Förderung pro Antragsteller ergibt sich aus einem spezifischen Algorithmus. Es stehen insgesamt 90.504.000 Euro an Haushaltsmitteln für das Programm zur Verfügung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung sind bestimmte rechtliche und operative Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis des Verschleißes der zu ersetzenden Geräte und die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen. Es gelten zudem Zweckbindungsfristen und strenge Regeln zur Vermeidung von Doppelförderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen, wobei alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu verwenden sind. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern, erlassen vom Ministerium für Soziales am 12. Dezember 2022. Sie wird zudem durch weitere Landesgesetze und -verordnungen sowie Haushaltsvorschriften gestützt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Förderbudget

Förderbudget:

90.504.000 Euro

Offen bis

Offen bis:

30.06.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Medizintechnik

Begünstigte

Begünstigte:

Krankenhausträger

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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