Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Krankenhausträger bei der Wiederbeschaffung medizinisch-technischer Geräte und damit verbundener baulicher Maßnahmen. Ziel ist die Stärkung des Gesundheitswesens und der Pandemie-Resilienz im Land. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist unabhängig von der Pauschalförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Wer wird gefördert: Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt
Diese Förderung richtet sich an Krankenhausträger im Land Sachsen-Anhalt, die Investitionen in medizinisch-technische Geräte sowie damit verbundene bauliche Maßnahmen planen. Ziel ist die Stärkung des Gesundheitswesens und der Pandemie-Resilienz durch notwendige Investitionen.
Was wird gefördert: Medizintechnik und Baumaßnahmen
Die Förderung unterstützt Investitionen in die Wiederbeschaffung spezifischer medizinisch-technischer Geräte sowie notwendige bauliche Anpassungen, die direkt im Zusammenhang mit diesen Gerätebeschaffungen stehen. Die geförderten Anlagegüter müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten und verschlissen sein.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Höhe der Förderung pro Antragsteller ergibt sich aus einem spezifischen Algorithmus. Es stehen insgesamt 90.504.000 Euro an Haushaltsmitteln für das Programm zur Verfügung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung sind bestimmte rechtliche und operative Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis des Verschleißes der zu ersetzenden Geräte und die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen. Es gelten zudem Zweckbindungsfristen und strenge Regeln zur Vermeidung von Doppelförderungen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen, wobei alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu verwenden sind. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern, erlassen vom Ministerium für Soziales am 12. Dezember 2022. Sie wird zudem durch weitere Landesgesetze und -verordnungen sowie Haushaltsvorschriften gestützt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Förderbudget:
90.504.000 Euro
Offen bis:
30.06.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Medizintechnik
Begünstigte:
Krankenhausträger
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: