Psychosoziale Prozessbegleitung
Das Land Niedersachsen unterstützt Opferhilfeeinrichtungen, die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten anbieten. Das Programm gewährt Zuschüsse für Personalausgaben von Fachkräften, um den Ausbau und die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzwerks in Niedersachsen zu gewährleisten. Es handelt sich um eine gezielte Förderung, die wesentlich zur Stärkung der Opferunterstützung im Strafverfahren beiträgt.
Wer wird gefördert?
Das Land Niedersachsen fördert gezielt juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten anbieten. Das Programm ist auf Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen ausgerichtet, um ein flächendeckendes Netzwerk der Opferhilfe zu sichern und auszubauen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Personalausgaben für qualifizierte Fachkräfte in der psychosozialen Prozessbegleitung. Es werden Aktivitäten und Projekte unterstützt, die sich auf die Bereitstellung dieser wichtigen Dienstleistung für Opfer von Straftaten beziehen, um deren psychosoziale Unterstützung im Verlauf des Strafverfahrens zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der sich an den Personalausgaben der eingesetzten Fachkräfte orientiert. Die maximale Förderhöhe ist gestaffelt nach dem Personaleinsatz und wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Der Bewilligungszeitraum ist auf maximal ein Kalenderjahr begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und strukturelle Voraussetzungen erfüllen, um für die Förderung in Frage zu kommen. Dazu gehören der Nachweis der Qualifikation des Personals und die Erfüllung struktureller Anforderungen für die Prozessbegleitung. Zudem sind Berichtspflichten und die Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung muss schriftlich beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen eingereicht werden. Erforderlich sind spezifische Formulare und Nachweise, die die Qualifikation des Personals und die finanziellen Aspekte des Projekts detailliert darlegen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm zur psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Justizministeriums, die durch ergänzende Verwaltungsvorschriften und landeseigene Gesetze und Verordnungen im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung untermauert wird. Diese Regelwerke definieren den Zweck, die Fördergegenstände und die Verfahrensabläufe des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
12.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Opferhilfeeinrichtungen, Organisationen im Bereich soziale Dienstleistungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Justizministerium
Verwaltet von:
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen am Oberlandesgericht Oldenburg