Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (Richtlinien Sozialticket 2011)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Zweckverbände bei der Einführung und dem Angebot von Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Mobilitätsteilhabe aller Bevölkerungsschichten, insbesondere von Sozialhilfeempfängern, zu ermöglichen und gleichzeitig den ÖPNV zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Deckung der durch die Sozialtickets entstehenden Mindereinnahmen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Sozialticket im Öffentlichen Personennahverkehr“ richtet sich an Kommunen und Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen und zielt darauf ab, die Mobilität von Sozialhilfeempfängern zu gewährleisten und den ÖPNV zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Einführung und das Angebot von Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen durch einen finanziellen Beitrag zur Deckung der entstehenden Mindereinnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Zuschüsse zur Projektförderung, deren Höhe von der Anzahl der berechtigten Hilfeempfänger abhängt. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung, die zweimal jährlich ausgezahlt wird.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass bereits ein Sozialticket eingeführt wurde oder zeitnah eingeführt wird, welches bestimmte Kriterien hinsichtlich des Geltungsbereichs und der berechtigten Personengruppen erfüllt.

Antragsverfahren

Der Antrag muss bis zum 15. September des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in zwei Hälften im Mai und Oktober des Förderjahres.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“ und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.09.2025

Offen bis

Offen bis:

01.01.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr, soziale Dienstleistungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung

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