Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 Offen
Die Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände mit Zuschüssen von Land, Bund und EU bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Das Programm fördert umfassende Projekte zur nachhaltigen Stadtentwicklung, Stärkung von Zentren, sozialen Zusammenhalt und Klimaanpassung. Es zielt darauf ab, die baulichen Strukturen zukunftsfähig fortzuentwickeln und soziale sowie ökologische Herausforderungen zu adressieren.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen, die städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen durchführen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Entwicklung von Städten und Gemeinden zu unterstützen, wobei besondere Schwerpunkte auf Klimaschutz, sozialem Zusammenhalt und dem Erhalt baukultureller Strukturen liegen.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von städtebaulichen Maßnahmen, von der Vorbereitung und Steuerung von Erneuerungsprozessen bis hin zu konkreten Bau-, Ordnungs- und Aktivierungsmaßnahmen. Dies umfasst Infrastrukturprojekte, Klimaanpassung, die Sanierung von Gebäuden sowie die Förderung bürgerschaftlichen Engagements und innovativer Ansätze.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Anteilfinanzierung vergeben. Der Regelfördersatz beträgt 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit möglichen Zu- und Abschlägen. Es gibt Mindestgrenzen für Einzelvorhaben und spezifische Regelungen zur Projektlaufzeit sowie Zweckbindungsfristen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung der Fördermittel ist an mehrere Voraussetzungen gebunden, darunter die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und die Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen. Zudem sind eine transparente Finanzierung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften essenziell.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit jährlichen Programmaufrufen und erfordert die fristgerechte Einreichung umfassender Unterlagen. Die Bewilligung erfolgt nach einer detaillierten Prüfung und Priorisierung durch die Bezirksregierungen in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 und ist in ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk eingebettet, das sowohl bundesweite als auch europäische Bestimmungen berücksichtigt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Verkehr und Logistik, Kultureinrichtungen, Bildung und Berufsbildung
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland, Europäische Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung)
Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen