Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern
Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln Investitionen zur Reduzierung anthropogener Spurenstoffe in Gewässern. Ziel ist die Verringerung der Umweltverschmutzung und der Erhalt der biologischen Vielfalt in niedersächsischen Gewässern durch die Aus- oder Umrüstung öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben betragen.
Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele
Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche und in bestimmten Fällen auch private juristische Personen, deren Abwasserbehandlungsanlagen sich in Niedersachsen befinden. Das Hauptziel ist die Reduzierung anthropogener Spurenstoffe in Gewässern, um die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt in Niedersachsen zu erhalten.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Programm unterstützt Investitionen in öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen zur Entfernung anthropogener Spurenstoffe. Gefördert werden innovative Reinigungsverfahren sowie vorgeschaltete Optimierungsmaßnahmen. Bestimmte Ausgaben sind förderfähig, während andere, wie Finanzierungskosten oder Grunderwerb, explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Regionenkategorie und kann durch Landesmittel ergänzt werden, wobei die maximale Zuwendung pro Vorhaben bei 5 Millionen Euro liegt. Es gibt eine Mindestförderhöhe von 200.000 Euro pro Projekt. Die Projekte haben in der Regel eine maximale Laufzeit von drei Jahren.
Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Vorlage eines Gutachtens. Bei Oxidationsverfahren sind zusätzliche Nachweise bezüglich Toxizität und Ökotoxizität erforderlich. Projekte müssen die Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlung erhalten und bestimmte Qualitätskriterien im Rahmen eines Scoring-Modells erfüllen. Zudem sind EU-Beihilfenregelungen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der NBank einzureichen. Antragsstichtage werden auf der Internetseite der NBank bekannt gegeben. Die Bewertung der Förderwürdigkeit erfolgt anhand eines Scoring-Modells, und die Bewilligungsstelle entscheidet über die Zuwendung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und wird durch mehrere EU-Verordnungen und nationale Vorschriften ergänzt. Die Richtlinie regelt die Zuwendung und stellt sicher, dass die Förderung im Einklang mit EU-Strukturfondsförderungen und nationalen Haushaltsgesetzen erfolgt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - beratende Fachbehörde