Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt zusammen mit dem Bund Kommunen, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände bei der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Ziel ist die zukunftsfähige und nachhaltige Gestaltung von Städten und Gemeinden, insbesondere im Hinblick auf Klimaanpassung, Digitalisierung und den Erhalt der Baukultur. Gefördert werden Vorbereitungs-, Ordnungs- und Baumaßnahmen sowie begleitende Leistungen durch Zuschüsse oder Darlehen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich primär an kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz, die umfassende städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen und umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität in Städten und Gemeinden des Landes zu stärken, indem es gezielte Maßnahmen zur städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung unterstützt.

Was wird gefördert: Inhalte und Maßnahmen

Das Programm unterstützt ein breites Spektrum an Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung, von vorbereitenden Untersuchungen über Ordnungs- und Baumaßnahmen bis hin zu projektbegleitenden Leistungen. Die Förderung umfasst sowohl umfassende Gesamtmaßnahmen als auch städtebaulich bedeutende Einzelvorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Darlehen, wobei die Höhe der Förderung an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers und das Landesinteresse gekoppelt ist. Das Programm legt zudem Förderzeiträume für Gesamtmaßnahmen fest und definiert die Behandlung zweckgebundener Einnahmen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung sind eine Reihe spezifischer Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, die Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Einhaltung von Vorschriften zur Kostenstruktur und der Umgang mit zweckgebundenen Einnahmen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt mit einem Bewerbungsverfahren zur Programmaufnahme, gefolgt von der eigentlichen Antragstellung für Einzelmaßnahmen. Die Bewilligungsbehörde trifft die Entscheidungen auf Grundlage von Vorschlägen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und umfassender Prüfungen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die die Voraussetzungen und Verfahren detailliert regelt. Diese Richtlinie ist im Einklang mit nationalen Bau- und Haushaltsgesetzen und dient als umfassende normative Grundlage für das Programm.

Ähnliche Programme

#Städtebauliche Erneuerung#Stadtentwicklung#Rheinland-Pfalz#Kommunale Förderung#Klimaanpassung#Grüne Infrastruktur#Nachhaltige Stadtentwicklung#Quartiersentwicklung#Stadtumbau#Digitalisierung Städte#Baukultur#Leerstandsmanagement#Brachflächennutzung#Sozialer Zusammenhalt#Lebendige Zentren#Finanzierung Gemeinden#Zuschuss#Darlehen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Bundesregierung

Verwaltet von:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz

0 x 0
XS