Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts bei der Schaffung und Ausstattung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dieses Programm fördert gezielt Bau- und Erwerbsvorhaben sowie die Erstbeschaffung mobiler Ausstattungsgegenstände, um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Es bietet Zuschüsse von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer wird gefördert?

Dieser Abschnitt erläutert die Berechtigungskriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und dessen übergeordnete Ziele zur Unterstützung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen Projektarten und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, einschließlich Details zu den abgedeckten Kosten und dem Entwicklungsstadium der unterstützten Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt bietet einen detaillierten Überblick über die verfügbare finanzielle Unterstützung, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der maximalen Förderbeträge oder -sätze und der erforderlichen Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die spezifischen Bedingungen und Anforderungen fest, die Antragsteller und Begünstigte erfüllen müssen, einschließlich administrativer Bestimmungen, Eigentumsrechte und weiterer wichtiger Vorschriften.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den schrittweisen Antragsprozess, von der Einreichung der Dokumente bis hin zu den Entscheidungs- und Benachrichtigungsmechanismen für das Förderprogramm.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt skizziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm genehmigen und regeln, wodurch Transparenz gewährleistet und die Grundlage für seinen Betrieb geschaffen wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Werkstätten für behinderte Menschen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Zusätzliche Partner:

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen

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