Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von Mietwohnraum
Die „Öffentliche Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen 2024“ bietet Darlehen zur Schaffung und Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum und selbstgenutztem Wohneigentum in NRW. Sie richtet sich an Haushalte mit geringerem Einkommen, Studierende, Auszubildende und Menschen mit Behinderung, um eine angemessene Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Das Programm legt zudem Wert auf nachhaltige Bauweisen und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Dieses Kapitel erläutert die Kriterien der Förderberechtigung, den geografischen Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele des Förderprogramms. Es richtet sich an Investoren und Haushalte, die zur Sicherung oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen beitragen möchten.
Was wird gefördert?
Dieses Kapitel beschreibt die förderfähigen Vorhaben, thematischen Schwerpunkte und die Art der Aktivitäten, die durch das Programm unterstützt werden. Es klärt zudem über förderfähige Kosten und die typischen Entwicklungsstadien der Projekte auf.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Kapitel bietet detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art der Finanzinstrumente, der Höhe der Förderbeträge, der Kofinanzierungsquoten und der Projektlaufzeiten, um ein klares Bild der finanziellen Rahmenbedingungen zu vermitteln.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen für Antragsteller und Begünstigte dar, einschließlich der Antragsvoraussetzungen, Zusammenarbeitsregeln, relevanter Beihilferegelungen und Budgetvorgaben.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung, Einreichung von Dokumenten und die Entscheidungsfindung, um einen transparenten Überblick über die benötigten Schritte und Fristen zu geben.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm legitimieren und dessen Durchführung regeln, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 220.000 € pro Wohneinheit; Grunddarlehen für Mietwohnraum bis zu 3.490 €/m²; zusätzliche Förderungen möglich.
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Zuständiges Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, NRW.BANK
Website: