Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG). Das Programm unterstützt Träger dieser Dienste mit Zuschüssen für Personal- und Sachkosten, um bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Es umfasst auch spezifische Förderungen für eine Fachstelle, Einzelprojekte und das Programm "Sachsen-Sommer".

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen richtet sich an Träger, die sich dem bürgerschaftlichen Engagement widmen. Ziel ist es, verschiedene Freiwilligendienste zu unterstützen und damit die Integration junger Menschen sowie ökologisches und soziales Handeln zu stärken. Die Förderung ist auf das geografische Gebiet Sachsens beschränkt.

Was wird gefördert

Gefördert werden verschiedene Arten von Freiwilligendiensten und zugehörige Projekte in Sachsen, darunter das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG). Unterstützung erhalten zudem die Fachstelle Freiwilligendienste, Einzelprojekte zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste sowie das Programm "Sachsen-Sommer". Die Förderung deckt vorwiegend Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für pädagogische Begleitung ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe je nach Art des Freiwilligendienstes unterscheiden. Die Förderquoten variieren dabei von Festbeträgen pro Teilnehmermonat bis hin zu einer Vollfinanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben. Die Bewilligungszeiträume sind in der Regel an Kalenderjahre oder Dienstjahre gebunden, mit der Möglichkeit für Ausnahmen oder mehrjährige Förderungen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderrichtlinie legt spezifische Bedingungen für Antragsteller fest, die sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, den Umgang mit Haushaltsmitteln und die Berichterstattung beziehen. Es ist wichtig, dass die geförderten Projekte die einschlägigen Standards für Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen erfüllen. Bundesförderungen werden bei der Landesförderung angerechnet, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Freiwilligendienste in Sachsen umfasst die fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Bewilligung erfolgt ermessensbasiert und berücksichtigt die Abstimmung mit Bundesförderungen, falls zutreffend. Antragsformulare und weitere Informationen werden online bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen rechtlich verankert. Es unterliegt den haushaltsrechtlichen Bestimmungen Sachsens und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz des Bundes, was seine Legitimität und die Rahmenbedingungen seiner Umsetzung sicherstellt.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert je nach Dienst: FSJ bis zu 400,00 €/Monat; FÖJ bis zu 715,00 €/Monat; FdaG bis zu 200,00 €/Monat; Fachstelle, Sachsen-Sommer und Einzelprojekte bis zu 100% der Ausgaben.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025 (FdaG), 31.10.2025 (Fachstelle), 15.02.2026 (FÖJ), 31.03.2026 (FSJ), 2 Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums (Sachsen-Sommer)

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)

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