Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)
Der Freistaat Sachsen fördert Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG). Das Programm unterstützt Träger dieser Dienste mit Zuschüssen für Personal- und Sachkosten, um bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Es umfasst auch spezifische Förderungen für eine Fachstelle, Einzelprojekte und das Programm "Sachsen-Sommer".
Wer wird gefördert
Das Programm zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen richtet sich an Träger, die sich dem bürgerschaftlichen Engagement widmen. Ziel ist es, verschiedene Freiwilligendienste zu unterstützen und damit die Integration junger Menschen sowie ökologisches und soziales Handeln zu stärken. Die Förderung ist auf das geografische Gebiet Sachsens beschränkt.
Was wird gefördert
Gefördert werden verschiedene Arten von Freiwilligendiensten und zugehörige Projekte in Sachsen, darunter das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG). Unterstützung erhalten zudem die Fachstelle Freiwilligendienste, Einzelprojekte zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste sowie das Programm "Sachsen-Sommer". Die Förderung deckt vorwiegend Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für pädagogische Begleitung ab.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe je nach Art des Freiwilligendienstes unterscheiden. Die Förderquoten variieren dabei von Festbeträgen pro Teilnehmermonat bis hin zu einer Vollfinanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben. Die Bewilligungszeiträume sind in der Regel an Kalenderjahre oder Dienstjahre gebunden, mit der Möglichkeit für Ausnahmen oder mehrjährige Förderungen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderrichtlinie legt spezifische Bedingungen für Antragsteller fest, die sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, den Umgang mit Haushaltsmitteln und die Berichterstattung beziehen. Es ist wichtig, dass die geförderten Projekte die einschlägigen Standards für Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen erfüllen. Bundesförderungen werden bei der Landesförderung angerechnet, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Freiwilligendienste in Sachsen umfasst die fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Die Bewilligung erfolgt ermessensbasiert und berücksichtigt die Abstimmung mit Bundesförderungen, falls zutreffend. Antragsformulare und weitere Informationen werden online bereitgestellt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen rechtlich verankert. Es unterliegt den haushaltsrechtlichen Bestimmungen Sachsens und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz des Bundes, was seine Legitimität und die Rahmenbedingungen seiner Umsetzung sicherstellt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Variiert je nach Dienst: FSJ bis zu 400,00 €/Monat; FÖJ bis zu 715,00 €/Monat; FdaG bis zu 200,00 €/Monat; Fachstelle, Sachsen-Sommer und Einzelprojekte bis zu 100% der Ausgaben.
Einsendeschluss:
30.09.2025 (FdaG), 31.10.2025 (Fachstelle), 15.02.2026 (FÖJ), 31.03.2026 (FSJ), 2 Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums (Sachsen-Sommer)
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
Website: