Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)
Der Freistaat Sachsen fördert Innovationsprozesse zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Unter der SächsKitaQualiRL können Zuschüsse für Projekte, Fachberatungen, Fortbildungen und Lernwerkstätten beantragt werden. Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität sowie die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen richtet sich an diverse Träger und Einrichtungen im Bereich der Kinderbetreuung. Es zielt darauf ab, die Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege regional zu verbessern. Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger der Jugendhilfe sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die in Sachsen tätig sind.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Qualitätsentwicklung in der Kinderbetreuung, darunter überregionale Modellprojekte, Fachberatungen, Fortbildungen und Angebote von Lernwerkstätten. Die Unterstützung zielt auf die Weiterentwicklung pädagogischer Arbeit und die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe und der Umfang je nach Art des Vorhabens variieren. Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung gewährt, teilweise mit einer prozentualen Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden, die sich nach der Art des Vorhabens richten. Dazu gehören die Vorlage fachlich begründeter Konzepte und detaillierte Dokumentationspflichten. Gegebenenfalls sind auch Anforderungen an die Qualifikation des Personals zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist bis zum 30. November des Vorjahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 30.000 €
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kinderbetreuung, Bildung, Soziales
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Verwaltet von:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Website: