Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – Kaltmietfreistellung
Das Förderprogramm FTI-Thüringen TRANSFER, speziell die Kaltmietfreistellung, unterstützt junge technologieorientierte, wissensbasierte und kreativwirtschaftliche Unternehmen in Thüringen. Es bietet Trägern und Betreibern von Technologie- und Gründerzentren Zuschüsse, um jungen Mietern die Kaltmiete zu erlassen und so deren Gründungs- und Entwicklungsphase zu erleichtern. Ziel ist die Stärkung von Innovation und Technologietransfer im Freistaat.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Träger und Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren (TGZ) sowie Applikationszentren (APZ) in Thüringen. Diese Einrichtungen können Zuschüsse für die Kaltmietfreistellung zugunsten junger, technologieorientierter, wissensbasierter oder kreativwirtschaftlicher Unternehmen erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in Thüringen zu stärken und den Transfer von Forschungsergebnissen zu beschleunigen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Programms werden primär Mietfreistellungen für junge Unternehmen in Technologie- und Gründerzentren sowie Applikationszentren gefördert. Zusätzlich können innovationsunterstützende Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für junge Unternehmen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen gefördert werden, sofern diese aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgehen. Die Förderung zielt darauf ab, die frühe Entwicklungsphase und den Technologietransfer zu unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Förderhöhe für Träger oder Betreibergesellschaften beträgt bis zu 200.000 Euro pro Jahr, wobei einzelne begünstigte Unternehmen maximal 10.000 Euro pro Jahr erhalten können. Die Projektlaufzeiten für die Kaltmietfreistellung sind auf maximal 12 Monate begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Durchführung der Projekte gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Projektumsetzung in Thüringen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Besondere Beachtung gilt zudem den Altersgrenzen der begünstigten Unternehmen und den Vorgaben zur Weiterleitung der Kaltmietfreistellung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung wird über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank eingereicht. Für die Kaltmietfreistellung erfolgt die Antragsannahme zu festgelegten Stichtagen. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank nach eigenem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm FTI-Thüringen TRANSFER und insbesondere die Kaltmietfreistellung basieren auf der Richtlinie FTI-Thüringen TRANSFER vom 13. März 2024. Es unterliegt den Bestimmungen des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes, der Thüringer Landeshaushaltsordnung und des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den Beihilfevorschriften der Europäischen Union, insbesondere der De-minimis-Verordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 200.000 € pro Jahr für Träger/Betreibergesellschaften, max. 10.000 € pro Jahr pro begünstigtem Unternehmen
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Softwareentwicklung
Begünstigte:
Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren (TGZ) oder Applikationszentren (APZ), sowie junge technologieorientierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: