Mobilfunkrichtlinie – MFR

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Mobilfunkrichtlinie (MFR) des Landes Niedersachsen bietet Kommunen und kommunalen Unternehmen Zuschüsse für den Ausbau passiver Mobilfunk-Netzinfrastruktur. Ziel ist die erstmalige Versorgung von unterversorgten Gebieten mit mobilem Breitband (LTE-Standard oder 5G), um digitale Lücken zu schließen und die Konnektivität zu verbessern. Das Programm zeichnet sich durch die Möglichkeit der Weiterleitung an privatwirtschaftliche Letztempfänger und einen Fokus auf transparente, diskriminierungsfreie Infrastrukturnutzung aus.

Wer wird gefördert

Die Mobilfunkrichtlinie Niedersachsen (MFR) unterstützt Kommunen und kommunale Unternehmen dabei, die Mobilfunkversorgung in unterversorgten Gebieten des Landes zu verbessern. Die Förderung zielt darauf ab, erstmals mobile Breitbandnetze mit aktueller LTE- oder 5G-Technik bereitzustellen. Es können sowohl Erstempfänger (kommunale Körperschaften) als auch Letztempfänger (privatwirtschaftliche Auftragnehmer) von dieser Maßnahme profitieren.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen in den Bau und die Aufrüstung passiver Netzinfrastruktur für den Mobilfunk. Dabei werden sowohl die Art der förderfähigen Bereiche als auch spezifische Kostenkategorien und der Entwicklungsstand der Projekte klar definiert, um eine effiziente Nutzung der Mittel für den Breitbandausbau zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Mobilfunkrichtlinie Niedersachsen bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in die Mobilfunkinfrastruktur. Die finanzielle Unterstützung ist auf einen Maximalbetrag pro Sendestandort begrenzt und erfordert eine Mindestinvestition. Sie wird als Anteilfinanzierung gewährt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen bestimmte rechtliche, technische und operative Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören Vorgaben zur Projektinitiierung, zur Auswahl von Partnern, zur Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen sowie zur Transparenz und Dokumentation.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Mobilfunkrichtlinie Niedersachsen ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen einzureichen. Das Verfahren umfasst eine Markterkundung und die Bereitstellung notwendiger Informationen online. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Mobilfunkrichtlinie MFR wird durch eine spezifische Richtlinie des Landes Niedersachsen autorisiert und basiert auf beihilferechtlichen Genehmigungen der Europäischen Kommission. Sie ist zudem in den Kontext der Landeshaushaltsordnung und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften eingebettet.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

350.000 € pro Sendestandort

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen

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