Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit „GO-Bio next“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Gründung von Unternehmen, um innovative biotechnologische Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten. Das Programm fördert Gründungsteams dabei, Forschungs- und Entwicklungsansätze bis zu einem Reifegrad zu entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen, von Proof-of-Concept bis zur Markteinführung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung
Das Förderprogramm GO-Bio next richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Unternehmen gründen möchten, um ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten. Ziel ist die Unterstützung von Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze in den Lebenswissenschaften bis zur erfolgreichen Ausgründung vorantreiben. Die Förderung erfolgt bundesweit in Deutschland.
Was wird gefördert: Projektinhalte und -phasen
Das Programm GO-Bio next fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial. Die Unterstützung erfolgt in zwei Phasen, von der Proof-of-Concept-Phase bis zur Markteinführung und Konkretisierung des Geschäftsmodells. Ausgenommen sind Projekte aus der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung.
Art und Umfang der Förderung
GO-Bio next bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für bis zu drei Jahre. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektinhalt, wobei für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt werden können, ergänzt durch eine Projektpauschale für Hochschulen und Universitätskliniken.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am GO-Bio next-Programm sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die Notwendigkeit einer Betriebsstätte in Deutschland und die Adressierung eines hohen Bedarfs in den Lebenswissenschaften. Das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans ist ebenfalls obligatorisch.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für GO-Bio next ist zweistufig aufgebaut. Zunächst sind Projektskizzen elektronisch einzureichen, gefolgt von einer Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags bei positiver Bewertung der Skizze.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm GO-Bio next basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Diese Richtlinien definieren den Rahmen und die Bedingungen für die Förderung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
15.09.2025
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen
Begünstigte:
Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Projektträger Jülich (PtJ)
Website: