Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit „GO-Bio next“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Gründung von Unternehmen, um innovative biotechnologische Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten. Das Programm fördert Gründungsteams dabei, Forschungs- und Entwicklungsansätze bis zu einem Reifegrad zu entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen, von Proof-of-Concept bis zur Markteinführung.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung

Das Förderprogramm GO-Bio next richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Unternehmen gründen möchten, um ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten. Ziel ist die Unterstützung von Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze in den Lebenswissenschaften bis zur erfolgreichen Ausgründung vorantreiben. Die Förderung erfolgt bundesweit in Deutschland.

Was wird gefördert: Projektinhalte und -phasen

Das Programm GO-Bio next fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial. Die Unterstützung erfolgt in zwei Phasen, von der Proof-of-Concept-Phase bis zur Markteinführung und Konkretisierung des Geschäftsmodells. Ausgenommen sind Projekte aus der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung.

Art und Umfang der Förderung

GO-Bio next bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für bis zu drei Jahre. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektinhalt, wobei für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt werden können, ergänzt durch eine Projektpauschale für Hochschulen und Universitätskliniken.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am GO-Bio next-Programm sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die Notwendigkeit einer Betriebsstätte in Deutschland und die Adressierung eines hohen Bedarfs in den Lebenswissenschaften. Das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans ist ebenfalls obligatorisch.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für GO-Bio next ist zweistufig aufgebaut. Zunächst sind Projektskizzen elektronisch einzureichen, gefolgt von einer Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags bei positiver Bewertung der Skizze.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm GO-Bio next basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Diese Richtlinien definieren den Rahmen und die Bedingungen für die Förderung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften.

Ähnliche Programme

#GO-Bio next#Lebenswissenschaften#Gründungsförderung#Biotechnologie#Forschung#Existenzgründung#BMBF#Proof-of-Concept#KMU#Ausgründung#Förderrichtlinie#Deutschland#Forschungseinrichtungen#Hochschulen#Technologieorientiert#Markteinführung#Entwicklungsansätze

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.09.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen

Begünstigte

Begünstigte:

Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

Projektträger Jülich (PtJ)

0 x 0
XS