Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Goldene Plan Brandenburg (RL-GPB) ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg, das Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur unterstützt. Sportvereine und Kommunen erhalten Zuschüsse für Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Sportanlagen sowie für die Erstausstattung. Ziel ist die Stärkung der regionalen Sportlandschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sportler.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm Goldener Plan Brandenburg unterstützt gezielt Sportvereine und Kommunen im Land Brandenburg bei Investitionen in ihre Sportinfrastruktur. Die Förderung zielt darauf ab, die sportlichen Rahmenbedingungen für Vereinsmitglieder erheblich zu verbessern und die Freizeitbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in sportlicher, gesundheitlicher und sozialer Hinsicht zu sichern.

Was wird gefördert: Projektarten und Maßnahmen

Der Goldene Plan Brandenburg fördert eine breite Palette von Baumaßnahmen an Sportstätten und Vereinsräumen. Dies umfasst sowohl Neu- und Erweiterungsbauten als auch Modernisierungen und Grundinstandsetzungen zur Verbesserung der Sportnutzung oder Ermöglichung bestimmter Sportarten. Auch Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz sowie zum barrierefreien Ausbau werden unterstützt. Nicht gefördert werden hingegen Kleinvorhaben unter 10.000 Euro, rein wirtschaftlich genutzte Räume oder Schönheitsreparaturen.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte

Der Goldene Plan Brandenburg bietet Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung für qualifizierte Sportstättenprojekte. Die Förderung deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten ab, wobei ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien

Um eine Förderung durch den Goldenen Plan Brandenburg zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe spezifischer Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis eines sportfachlichen Bedarfs, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Einhaltung baurechtlicher Genehmigungen. Für größere Förderungen ab 100.000 Euro ist eine Grundschuld oder Bürgschaft zugunsten des Landes Brandenburg zu stellen, um Rückforderungsansprüche zu sichern.

Antragsverfahren: Schritte zur Förderung

Das Antragsverfahren für den Goldenen Plan Brandenburg ist zweistufig und involviert die Kreis- oder Stadtsportbünde sowie den Landessportbund Brandenburg. Der Förderbedarf wird zunächst bei den lokalen Sportbünden angemeldet, die dann eine landesweite Projektliste erstellen. Basierend auf dieser Liste erfolgt die eigentliche Antragstellung und Bewilligung der Mittel.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Programms

Der Goldene Plan Brandenburg wird durch eine spezifische Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg geregelt. Diese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen und Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Sportinfrastruktur fest. Sie ist zudem in weitere haushaltsrechtliche Vorschriften eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Förderung durch indirekte Mittelverwaltung

Region

Region:

Brandenburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sportstätteninfrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Verwaltet von:

Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB)

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