Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionsvorhaben zum Bau oder Umbau nachhaltiger Sportanlagen. Ziel ist es, die Sportinfrastruktur an die Bedürfnisse der Bevölkerung und demografische Erfordernisse anzupassen, indem Zuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen gewährt werden. Das Programm richtet sich an Kommunen, Sportvereine und gemeinnützige Organisationen und erfolgt über ein zweistufiges Antragsverfahren mit Prioritätenlisten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung sowie gemeinnützige Sportverbände, -vereine und sonstige gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, den Bau, Umbau und die Sanierung nachhaltiger Sportanlagen zu unterstützen, die den aktuellen Sportbedürfnissen und demografischen Anforderungen gerecht werden.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionsvorhaben zum Bau, Umbau, zur Erweiterung und Sanierung verschiedener Sportanlagen, die den demografischen Anforderungen entsprechen und bedarfsgerecht geplant sind. Es werden Zuschüsse für notwendige Baumaßnahmen gewährt, wobei bestimmte Kosten, wie Grundstückserwerb oder Parkplatzanlagen, ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe der Zuwendung von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt. Bei nicht kommunalen Vorhaben können bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden, mit einer Bagatellgrenze von 75.000 EUR. Das Programm hat keine festgelegte Gesamt- oder Jahresbudgetobergrenze pro Projekt, sondern wird aus den im Landeshaushalt bereitgestellten Mitteln finanziert.

Bedingungen und Anforderungen

Für Antragsteller und Projekte sind spezifische Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, darunter die Gewährleistung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Nutzung der Sportanlagen sowie die Einhaltung technischer Standards und behördlicher Auflagen. Darüber hinaus müssen Finanzierungsnachweise erbracht und gegebenenfalls kommunale Eigenbeteiligungen oder Bürgschaften sichergestellt werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und erfordert eine fristgerechte Projektanmeldung im Februar des laufenden Jahres, gefolgt von der Einreichung des vollständigen Antrags im November. Die Auswahl der Projekte erfolgt basierend auf Prioritätenlisten und einer Begutachtung durch Sportstättenbeiräte und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baues von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung) von 2015, die sich auf das Sportförderungsgesetz und das Landesfinanzausgleichsgesetz stützt. Es handelt sich um eine ministerielle Vorschrift, die die Voraussetzungen und Verfahren für die Sportstättenbauförderung im Land Rheinland-Pfalz festlegt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderbudget

Förderbudget:

Im Rahmen der dafür im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.02.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sport, Freizeit

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium des Innern und für Sport

Verwaltet von:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Zusätzliche Partner:

Landessportbund, regionalen Sportbünden, Sportstättenbeirat

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