Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen
Der Freistaat Thüringen bietet mit der Sportstättenbauförderrichtlinie finanzielle Unterstützung für den Bau, Ausbau, Umbau, die Modernisierung und Sanierung öffentlicher Sport- und Spielanlagen. Zudem werden Sportstättenentwicklungsplanungen gefördert. Ziel ist die Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten zur Stärkung der Sportinfrastruktur im Land.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Freistaats Thüringen richtet sich an verschiedene Träger öffentlicher Sport- und Spielanlagen. Ziel ist es, bedarfs- und DIN-gerechte Sportstätten bereitzustellen sowie die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen zu unterstützen. Die Förderung ist geografisch auf Thüringen beschränkt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert sowohl Baumaßnahmen an öffentlichen Sportstätten als auch die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen. Es werden spezifische Branchen und Projektphasen unterstützt, wobei auch genaue Angaben zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten gemacht werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten variieren je nach Art des Vorhabens und einer möglichen Kofinanzierung. Für Projekte über einem bestimmten Betrag sind Sicherheiten erforderlich, und es gibt eine feste Zweckbindungsfrist.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und geförderte Projekte müssen verschiedene Auflagen erfüllen, die von der Bedarfsnachweisung über technische Normen bis hin zu finanziellen Sicherheiten reichen. Zudem sind allgemeine und bauspezifische Nebenbestimmungen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Anmeldung, gefolgt von einer Aufforderung zur detaillierten Antragstellung bei positiver Begutachtung. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis eines Förderplans, der die Prioritäten und verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen in Thüringen basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch das Thüringer Sportfördergesetz und die Thüringer Landeshaushaltsordnung legitimiert ist. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuschüsse.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (allgemein), bis zu 70% bei Kofinanzierung mit Bund, bis zu 100% ohne Bundesfinanzierung für Bundesstützpunkte. Max. 50.000 EUR für Sportstättenentwicklungsplanungen.
Einsendeschluss:
01.07.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Kultureinrichtungen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Verwaltet von:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Landessportbund Thüringen (LSB)
Zusätzliche Partner:
Bund, Landkreise, kreisfreie Städte