Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen bietet mit der Sportstättenbauförderrichtlinie finanzielle Unterstützung für den Bau, Ausbau, Umbau, die Modernisierung und Sanierung öffentlicher Sport- und Spielanlagen. Zudem werden Sportstättenentwicklungsplanungen gefördert. Ziel ist die Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten zur Stärkung der Sportinfrastruktur im Land.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm des Freistaats Thüringen richtet sich an verschiedene Träger öffentlicher Sport- und Spielanlagen. Ziel ist es, bedarfs- und DIN-gerechte Sportstätten bereitzustellen sowie die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen zu unterstützen. Die Förderung ist geografisch auf Thüringen beschränkt.

Was wird gefördert

Das Programm fördert sowohl Baumaßnahmen an öffentlichen Sportstätten als auch die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen. Es werden spezifische Branchen und Projektphasen unterstützt, wobei auch genaue Angaben zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten gemacht werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten variieren je nach Art des Vorhabens und einer möglichen Kofinanzierung. Für Projekte über einem bestimmten Betrag sind Sicherheiten erforderlich, und es gibt eine feste Zweckbindungsfrist.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und geförderte Projekte müssen verschiedene Auflagen erfüllen, die von der Bedarfsnachweisung über technische Normen bis hin zu finanziellen Sicherheiten reichen. Zudem sind allgemeine und bauspezifische Nebenbestimmungen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Anmeldung, gefolgt von einer Aufforderung zur detaillierten Antragstellung bei positiver Begutachtung. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis eines Förderplans, der die Prioritäten und verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen in Thüringen basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch das Thüringer Sportfördergesetz und die Thüringer Landeshaushaltsordnung legitimiert ist. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuschüsse.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (allgemein), bis zu 70% bei Kofinanzierung mit Bund, bis zu 100% ohne Bundesfinanzierung für Bundesstützpunkte. Max. 50.000 EUR für Sportstättenentwicklungsplanungen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.07.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Verwaltet von:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Landessportbund Thüringen (LSB)

Zusätzliche Partner:

Bund, Landkreise, kreisfreie Städte

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