Meistergründungsprämie
Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich an einem Handwerksbetrieb beteiligen. Die Meistergründungsprämie zielt darauf ab, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu fördern und so Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk zu sichern. Das Programm stärkt die Wirtschaftskraft des Landes und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.
Wer wird gefördert?
Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Thüringen, die eine selbstständige Existenz im Handwerk gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich beteiligen möchten. Ziel ist die Stärkung des Handwerks in Thüringen und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen (Grundförderung) sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (Aufbauförderung) in Thüringen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss für diese spezifischen Handlungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Grundförderung beträgt 5.000 EUR für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung. Eine zusätzliche Aufbauförderung von 2.500 EUR kann für die Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen beantragt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Förderberechtigte müssen eine Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation nachweisen, in die Handwerksrolle eingetragen sein und ein Gewerbe im Vollerwerb angemeldet haben. Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung der Handwerkskammer ist verpflichtend. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung und einer dreijährigen Zweckbindungsfrist.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Meistergründungsprämie ist schriftlich und formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen. Vor der Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer in Anspruch zu nehmen, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Die Auszahlung der Grund- und Aufbauförderung erfolgt als Einmalzahlung nach positiver Prüfung und Bewilligung durch die TAB.
Rechtsgrundlage
Die Meistergründungsprämie basiert auf der Neufassung der Richtlinie über die Förderung von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern in Thüringen vom 20. Dezember 2023. Diese Richtlinie wird durch weitere haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen des Freistaates Thüringen sowie durch europäische Beihilferegelungen ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Germany)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Markteinführung, Skalierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Zusätzliche Partner:
Thüringer Handwerkskammern
Website: