Gründungsprämie im niedersächsischen Meisterhandwerk

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Gründungsprämie im niedersächsischen Meisterhandwerk bietet Gründenden und Unternehmensnachfolgenden einen attraktiven Zuschuss von 10.000 EUR. Das Programm fördert gezielt die Schaffung unbefristeter, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben in Niedersachsen. Es soll die wirtschaftliche Basis stärken und das Gründungsklima in der Region beleben.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im niedersächsischen Handwerk, die eine Neugründung, Unternehmensnachfolge oder eine tätige Beteiligung vollzogen haben. Ziel ist es, den Betriebsbestand zu sichern und neue, unbefristete Arbeitsplätze zu schaffen, um die wirtschaftliche Basis dieser Betriebe nachhaltig zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, das Gründungsklima in Niedersachsen zu verbessern.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die unbefristete Neueinstellung einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Vollzeit-Arbeitskraft nach einer Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung im niedersächsischen Meisterhandwerk. Ausschließlich pauschalierte Personalausgaben für diese neue Arbeitskraft sind zuwendungsfähig. Die Förderung ist darauf ausgelegt, die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen in den unterstützten Unternehmen zu unterstützen.

Art und Umfang der Förderung

Die Gründungsprämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt pauschal 10.000 EUR und entspricht 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit eines geförderten Vorhabens ist auf zwölf Monate begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen verschiedene rechtliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllen, um die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk zu erhalten. Dazu gehören unter anderem der Nachweis der Gründung oder Übernahme im Meisterhandwerk, die Schaffung einer neuen, unbefristeten Vollzeitstelle und die Einhaltung der De-minimis-Regelung. Besondere Beachtung gilt zudem EU-weiten Querschnittszielen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk erfolgt über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, wobei der Abschluss des Arbeitsvertrages als Vorhabenbeginn gilt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, der relevante Dokumente wie Arbeitsvertrag und Sozialversicherungsnachweise umfasst.

Rechtsgrundlage

Die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk. Sie wird durch verschiedene EU-Verordnungen und die Landeshaushaltsordnung Niedersachsens ergänzt und in ihrer Gültigkeit bis Ende 2029 festgelegt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Land Niedersachsen

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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