Hamburger Gründachförderung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Hamburger Gründachförderung unterstützt Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg bei der Begrünung von Dächern und Fassaden. Dieses Programm zielt darauf ab, die Stadt ökologisch aufzuwerten und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Regenwassermanagement. Es bietet finanzielle Zuschüsse für Material- und Ausführungsarbeiten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele der Hamburger Gründachförderung

Die Hamburger Gründachförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Das Programm zielt darauf ab, die städtische Ökologie durch die Begrünung von Dächern und Fassaden zu verbessern, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und das Regenwassermanagement, insbesondere bei Starkregenereignissen, zu optimieren.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Programm unterstützt die Begrünung von Dächern und Fassaden, sowohl bei Neubauten als auch bei der Nachrüstung bestehender Gebäude. Die Förderung umfasst Material- und Ausführungsarbeiten. Besondere Zuschläge gibt es für Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit verbessern, in Kombination mit Solaranlagen erfolgen oder die Regenwasserabflussverzögerung erhöhen.

Art und Umfang der Förderung

Die Hamburger Gründachförderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 100.000 Euro pro Gebäude betragen. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Antragstellers, wobei Privatpersonen und kleine Unternehmen die höchsten Fördersätze erhalten.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte technische, zeitliche und administrative Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung technischer Standards, die Fertigstellung innerhalb einer vorgegebenen Frist und die Sicherstellung der langfristigen Pflege der Begrünung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die Hamburger Gründachförderung muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden.

Rechtsgrundlage der Hamburger Gründachförderung

Die Hamburger Gründachförderung basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie, die den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen des Programms festlegt. Diese Richtlinie wurde von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erlassen und ist öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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