Agrarumweltmaßnahmen durch Handarbeitsbewirtschaftung im Weinbau (VwV Förderung Handarbeitsweinbau)
Das Land Baden-Württemberg bietet einen Zuschuss für die umweltschonende Bewirtschaftung von Terrassen- und sehr steilen Weinbergen an. Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Weinbau, die auf maschinelle Bearbeitung verzichten, um die ökologische Vielfalt in diesen besonderen Lagen zu erhalten und zu entwickeln. Ziel ist es, den Handarbeitsweinbau als ökologisch vorteilhafte Praxis zu stärken.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an Betreiber von Weinbergen in Baden-Württemberg, die sich dem umweltschonenden Handarbeitsweinbau widmen. Ziel ist es, die ökologische Vielfalt in Terrassen- und Steillagenweinbergen zu erhalten und zu fördern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in der primären landwirtschaftlichen Erzeugung tätig sind, wobei bestimmte Ausschlusskriterien zu beachten sind.
Was wird gefördert
Das Programm fördert gezielt Agrarumweltmaßnahmen im Weinbau, die eine besonders umweltschonende und ökologisch vorteilhafte Pflege von Terrassen- und Steillagenweinbergen umfassen. Dabei stehen Aktivitäten im Vordergrund, die auf den Einsatz von maschinellen Bewirtschaftungsmethoden verzichten. Die Maßnahmen müssen spezifische kulturtechnische Anforderungen erfüllen und die Umweltvorschriften der EU sowie nationale Rechtsvorschriften einhalten.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für die Umsetzung umweltschonender Weinbaupraktiken. Die Höhe der Zuwendung ist pro Hektar und Jahr festgelegt. Es ist wichtig, die Mindestförderhöhe und die Verpflichtungsdauer zu beachten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Bewirtschaftungsmethoden und der Rechtskonformität. Darüber hinaus sind die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Förderdaten relevant. Die Einhaltung der Verpflichtungen sowie die Kooperationsbereitschaft bei Kontrollen sind entscheidend für den Fördererfolg.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm muss vor Beginn des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums gestellt werden. Die jährlichen Auszahlungsanträge erfolgen über das System FIONA. Die Bearbeitung und Kontrolle der Anträge obliegt den unteren Landwirtschaftsbehörden.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage für dieses Förderprogramm bildet eine spezifische Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Darüber hinaus stützt sich das Programm auf EU-Beihilferegelungen sowie nationale Haushaltsordnungen und deren Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
3.000 € pro Hektar und Jahr
Offen bis:
31.08.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden und Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft & Weinbau
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg