Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen fördert lokale und regionale Projekte, die die Identität und Gemeinschaft stärken. Kommunen in NRW erhalten Zuschüsse für Vorhaben in den Bereichen Kultur, Geschichte, Bauwerke, Natur und regionale Produkte. Das Programm ist bis Ende 2027 aktiv und bietet eine wichtige Unterstützung für die Stärkung der regionalen Vielfalt.

Wer wird gefördert?

Der Heimat-Fonds NRW richtet sich primär an Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die Projekte zur Stärkung der lokalen und regionalen Identität sowie der Gemeinschaft umsetzen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Vielfalt der Heimat in NRW zu fördern und zu erhalten.

Was wird gefördert?

Der Heimat-Fonds NRW unterstützt eine breite Palette an Projekten und Initiativen, die zur Stärkung der lokalen und regionalen Identität in Nordrhein-Westfalen beitragen. Gefördert werden Vorhaben in verschiedenen Sektoren, die sich auf lokale Eigenheiten und Traditionen konzentrieren, wobei kommunale Pflichtaufgaben von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Der Heimat-Fonds NRW bietet Zuschüsse zur Projektförderung mit einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung und der erforderliche Eigenanteil sind klar definiert, um eine transparente Finanzierung der Projekte zu gewährleisten.

Konditionen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Heimat-Fonds NRW gelten spezifische Regeln und Bedingungen. Diese umfassen sowohl allgemeine Zulassungsvoraussetzungen als auch Anforderungen an die Projektfinanzierung und die öffentliche Darstellung der Förderung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Heimat-Fonds NRW ist vollständig digitalisiert. Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweis erfolgen online über das Förderportal. Die zuständigen Bezirksregierungen treffen die Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlage

Der Heimat-Fonds NRW basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen und unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales, Lokal- und Regionalentwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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