Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen
Der Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen fördert lokale und regionale Projekte, die die Identität und Gemeinschaft stärken. Kommunen in NRW erhalten Zuschüsse für Vorhaben in den Bereichen Kultur, Geschichte, Bauwerke, Natur und regionale Produkte. Das Programm ist bis Ende 2027 aktiv und bietet eine wichtige Unterstützung für die Stärkung der regionalen Vielfalt.
Wer wird gefördert?
Der Heimat-Fonds NRW richtet sich primär an Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die Projekte zur Stärkung der lokalen und regionalen Identität sowie der Gemeinschaft umsetzen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Vielfalt der Heimat in NRW zu fördern und zu erhalten.
Was wird gefördert?
Der Heimat-Fonds NRW unterstützt eine breite Palette an Projekten und Initiativen, die zur Stärkung der lokalen und regionalen Identität in Nordrhein-Westfalen beitragen. Gefördert werden Vorhaben in verschiedenen Sektoren, die sich auf lokale Eigenheiten und Traditionen konzentrieren, wobei kommunale Pflichtaufgaben von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Der Heimat-Fonds NRW bietet Zuschüsse zur Projektförderung mit einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung und der erforderliche Eigenanteil sind klar definiert, um eine transparente Finanzierung der Projekte zu gewährleisten.
Konditionen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Heimat-Fonds NRW gelten spezifische Regeln und Bedingungen. Diese umfassen sowohl allgemeine Zulassungsvoraussetzungen als auch Anforderungen an die Projektfinanzierung und die öffentliche Darstellung der Förderung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Heimat-Fonds NRW ist vollständig digitalisiert. Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweis erfolgen online über das Förderportal. Die zuständigen Bezirksregierungen treffen die Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlage
Der Heimat-Fonds NRW basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen und unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales, Lokal- und Regionalentwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen