Heimat-Zeugnis
Das Programm "Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen" fördert Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen, die lokale und regionale Geschichte, Traditionen und identitätsstiftende Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen aufarbeiten und öffentlich präsentieren. Es zielt darauf ab, diese Inhalte generationsübergreifend erlebbar zu machen und den Vorbildcharakter der Projekte für die jeweilige Region hervorzuheben.
Wer wird gefördert
Das Programm Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen, private und gemeinnützige Organisationen im Land Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, lokale und regionale Geschichte sowie identitätsstiftende Besonderheiten für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Die Förderung ist an die Durchführung des Projekts in Nordrhein-Westfalen gebunden und erfordert eine herausragende Aufarbeitung und Präsentation.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben zur Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst auch die Einbeziehung und Inszenierung von Präsentationsorten wie historischen Gebäuden, Museen oder Plätzen. Förderfähig sind zudem Kosten für Projekte mit einem Volumen von mindestens 100.000 Euro.
Art und Umfang der Förderung
Das Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse als Projektförderung an, die als Anteilsfinanzierung ausgestaltet ist. Es gibt eine Mindestprojektgröße von 100.000 Euro, jedoch keine Angabe zu einer maximalen Förderhöhe oder -dauer.
Bedingungen und Anforderungen
Um für das Heimat-Zeugnis NRW förderfähig zu sein, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere bezüglich des Projektumfangs und der geografischen Ausrichtung. Die Kommunikation der Förderung durch das Ministerium ist ebenfalls eine wichtige Anforderung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Heimat-Zeugnis NRW erfolgt vollständig online über ein spezielles Förderportal. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung "Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen" basiert auf spezifischen Richtlinien und ist durch die Landeshaushaltsordnung sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen legitimiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Projektvolumen von mindestens 100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen