Heimat-Zeugnis

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen" fördert Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen, die lokale und regionale Geschichte, Traditionen und identitätsstiftende Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen aufarbeiten und öffentlich präsentieren. Es zielt darauf ab, diese Inhalte generationsübergreifend erlebbar zu machen und den Vorbildcharakter der Projekte für die jeweilige Region hervorzuheben.

Wer wird gefördert

Das Programm Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen, private und gemeinnützige Organisationen im Land Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, lokale und regionale Geschichte sowie identitätsstiftende Besonderheiten für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Die Förderung ist an die Durchführung des Projekts in Nordrhein-Westfalen gebunden und erfordert eine herausragende Aufarbeitung und Präsentation.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben zur Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst auch die Einbeziehung und Inszenierung von Präsentationsorten wie historischen Gebäuden, Museen oder Plätzen. Förderfähig sind zudem Kosten für Projekte mit einem Volumen von mindestens 100.000 Euro.

Art und Umfang der Förderung

Das Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse als Projektförderung an, die als Anteilsfinanzierung ausgestaltet ist. Es gibt eine Mindestprojektgröße von 100.000 Euro, jedoch keine Angabe zu einer maximalen Förderhöhe oder -dauer.

Bedingungen und Anforderungen

Um für das Heimat-Zeugnis NRW förderfähig zu sein, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere bezüglich des Projektumfangs und der geografischen Ausrichtung. Die Kommunikation der Förderung durch das Ministerium ist ebenfalls eine wichtige Anforderung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Heimat-Zeugnis NRW erfolgt vollständig online über ein spezielles Förderportal. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung "Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen" basiert auf spezifischen Richtlinien und ist durch die Landeshaushaltsordnung sowie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Projektvolumen von mindestens 100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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