Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen
Der Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen unterstützt bürgerschaftliches Engagement zur Stärkung lokaler und regionaler Gemeinschaften. Das Programm fördert gezielt Projekte im Bereich Heimat und Heimatgeschichte, die Menschen für regionale Besonderheiten begeistern. Es zeichnet sich durch einen Festbetragszuschuss von 2.000 Euro pro Maßnahme aus.
Wer wird gefördert?
Der Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen richtet sich an natürliche und juristische Personen im außergemeindlichen Bereich, die Projekte zur Stärkung der lokalen und regionalen Gemeinschaft im Land Nordrhein-Westfalen umsetzen möchten. Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement im Bereich Heimat und Heimatgeschichte zu fördern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Projekte im Bereich Heimat und Heimatgeschichte in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen wie Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen und technische Ausstattungen zur Präsentation von Heimatgeschichte. Kosten für den regelmäßigen Betrieb oder Personalausgaben sind explizit ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Der Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen wird als zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung vergeben. Jede geförderte Maßnahme erhält einen Festbetrag von 2.000 Euro. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung durch den Heimat-Scheck NRW müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Durchführung des Vorhabens in Nordrhein-Westfalen und das Vorhandensein förderfähiger Ausgaben von mindestens 2.000 Euro. Es darf keine Doppelförderung durch andere öffentliche Mittel erfolgen, und die Projekte müssen Menschen für lokale Besonderheiten begeistern, ohne Ausgrenzung zu betreiben.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen muss online über das bereitgestellte Förderportal eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksregierung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auszahlung erfolgt automatisch nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, und der Verwendungsnachweis ist ebenfalls online in vereinfachter Form zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Scheck“, ergänzt durch Regelungen der Landeshaushaltsordnung NRW und deren Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales, Heimatpflege, lokale und regionale Geschichte
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen